Unbewusste Urkundenfälschung, Fahrausweis?
Ich habe einem älteren Herrn einige Fahrkarten abgekauft, da er meinte das er die falschen gezogen hätte. Er bot sie mir für ein Euro weniger an, was ich bei 5 mal 2,70€ nicht so schnell im Kopf mitrechnete. Nun gut, wurde vor wenigen Stunden kontrolliert. Meine neu ergatterte Einzelfahrkarte wurde radiert, heißt der Stempel der Station wegradiert. Der Kontrolleur riet mir zu einem Anwalt und das ich die Strafe nicht zahlen soll, wozu auch, ich hab die ja nicht selber gefälscht. Ich weiß jetzt bloß nicht wie ich vorgehen soll, ruft man die BVG an? Was soll ich jetzt machen? (16, Eltern informiert)
2 Antworten
Dieser ältere Herr macht das vermutlich schon öfters, es gibt also viele Opfer. Vielleicht kann da ja Polizei oder so mehr sagen (oder sogar der Betrieb bei dem die Karten gekauft werden), das wäre der Beweis für deine Glaubwürdigkeit. Der Betrieb wird (hoffentlich) in dem Fall deine Beschwerde glauben schenken, und du wirst nichts zahlen müssen.
Ob du die selber gefälscht hast oder nicht, spielt insofern bei einer eventuellen Anklage wegen Urkundenfälschung eine Rolle.
Eine Leistungserschleichung nach § 265a StGB hast du dennoch begangen. Ich sehe auch nicht eher die Urkundenfälschung als erfüllt an, sondern dann eher Betrug nach § 263 StGB .
Trifft der Betrug zu, entfällt automatisch der Vorwurf der Leistungserschleichung. Du hast keine Urkunden gefälscht, aber unechte Urkunden verwendet. Das könnte als Betrug ausgelegt werden.
Es gehört zum Allgemeinwissen, dass man Fahrkarten nur an Automaten oder in Läden des Verkehrsunternehmen kauft.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Nicht Absicht kann nicht bewiesen werden.
Vielmehr muss die Justiz von Absicht ausgehen.
sieht also nicht gut für mich aus... wie gehe ich jetzt am besten vor, du scheinst mir vom fach zu sein. Polizei, Verkehrsbetrieb, Abwarten?
Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt - nicht hingehen. Das ist keine Pflicht und wird dir nicht negativ ausgelegt.
Wenn man bei der Polizei aussagt, kann das später vor Gericht gegen dich verwendet werden.
Einfach abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder nicht. Wenn ja, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Da könntest du die ganze Zeit zum Sachverhalt schweigen ( was nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden darf ) oder dich ehrlich zur Sache äußern, was sich strafmildernd auswirkt.
"Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt - nicht hingehen"
Ist es nicht besser, auszusagen, wenn man wirklich hereingelegt wurde? Was ist mit dem älteren Herrn?
Als Beschuldigter sollte man nie bei der Polizei aussagen. Dazu raten viele Rechtsanwälte. Oder eben nur in Begleitung eines Rechtsanwalt. Aber optimal wäre gar nicht bei der Polizei aussagen.
Es seid denn man kann allein mit Worten und/oder mit Beweisen stichhaltig seine Unschuld begründen.
Ansonsten legen Polizisten es gerne bei Beschuldigten Vernehmungen so aus, als ob man auch wirklich der Täter ist. Polizisten sind in der Hinsicht nicht so neutral wie Richter.
Alles was man bei der Polizei aussagt, kann vor Gericht gegen einen verwendet werde. Das ist der negative Hauptaspekt, warum vom wahrnehmen eines Polizei Termins abgeraten wird.
Betrug? Sie dachte doch, das die Karten echt sind.
265a: ... in der Absicht erschleicht ....Absicht gabs hier nicht, also auch keine Leistungserschleichung.