Unbewusst mit Falschgeld ein Auto gekauft und wieder verkauft. Was erwartet mich?

7 Antworten

Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Fragesteller legt ein unbewusstes Handeln zugrunde.

@VirageXO

Man kriegt vielleicht am Kiosk mal einen falschen 20er als Wechselgeld.

Aber wenn man so viele falsche Banknoten hat, dass man damit ein Auto kaufen kann, dann ist eine unbewusste Handlung wohl ausgeschlossen.

@wiseasanowl

Ändert trotzdem nix daran, dass der Fragesteller wissen will, was passiert, wenn man das unbewusst macht.

@VirageXO

Schadet aber nicht, ihn auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.

Jetzt erhielt ich Meldung vom Verkäufer dass das Geld womit ich das auto kaufte falschgeld ist.

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Woher willst Du wissen, dass es

  • Falschgeld ist
  • ob das Geld, welches er als Falschgeld bezeichnet, von Dir ist

Solange nicht belegt ist, dass es Falschgeld war, womit Du bezahlt hast, wird nicht viel passieren.

Auto-Kauf ohne schriftlichen Vertrag, das scheint mir doch etwas suspekt zu sein. Sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer.

In welchen Kreisen bewegst Du Dich denn ?

Wenn das komplett Falschgeld war, glaubt dir niemand, dass es unwissentlich war.

Bei einem Schein passiert gar nix.

"Ohne Kaufvertrag..."

Ein Kaufvertrag ist selbstverständlich zustande gekommen.

Offensichtlich akzeptierst du aber den Vorwurf mit Falschgeld bezahlt zu haben!

Mich wundert ebenfalls, dass der Käufer nicht längst bei der Polizei war.

Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet.

Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet.

Weswegen?

@VirageXO

Es wird wahrscheinlich keinen Paragraphen geben. Auf Unwissenheit wird sich der Käufer jedoch nicht mehr berufen können.

Kann er überhaupt beweisen, dass die Blüten vom Verkäufer stammen?

Wissentlich Falschgeld zu behalten ist nicht die beste Option

Sie haben Falschgeld erhalten

Wenn Sie Falschgeld erhalten haben, wenden Sie sich so schnell es geht an die Polizei. Diese zieht die Blüten ein und somit aus dem Verkehr. Auch, wenn Sie lediglich den Verdacht haben, falsches Geld erhalten zu haben, sollten Sie dies bei der Polizei melden.

Achtung: Wer Falschgeld enttarnt und es trotzdem weiter- bzw. zurückgibt, muss mit juristischen Folgen rechnen.

https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/t/tue-ich-wenn-ich-falschgeld-die-hande-bekomme.html

Falschgeld wird nicht ersetzt.

Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.

@heurekaforyou
Es wird wahrscheinlich keinen Paragraphen geben.

Das wäre schlecht, denn dann steht deine Antwort in Widerspruch zu Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB.

Auf Unwissenheit wird sich der Käufer jedoch nicht mehr berufen können.

Auf Unwissenheit bezüglich was?