Unbewusst Fahrerflucht begangen?

Schaden - (Auto, Strafe, Verkehrsrecht)

10 Antworten

Entscheidend dafür ob man Dir Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorwerfen wird ist neben dem Ablauf vor Allem die Schadenhöhe. Darüber aber zu spekulieren bringt nichts weil man weder den Schaden auf dem Foto, noch den unbekannten Fremdschaden genau einschätzen kann.

Vorbereiten solltest Du Dich in jedem Fall mal auf ein Strafverfahren. Das heißt Dir wird, wenn noch nicht geschehen, in den nächsten Tag Gelegenheit auf Anhörung gegeben - Du kannst Dich also nochmals zum Tathergang äußern. Dann dauert es ca. 2-4 Monate bis ein Strafbefehl erlassen wird - möglicherweise kommt es auch zu einer mündlichen Verhandlung. Am Ende steht dann eine Geldstrafe von etwa 20-35 Tagessätzen und möglicherweise auch auch ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der FE für mindestens 6 Monate.

Nur dann wenn der Tatvorwurf nicht aufrecht erhalten wird oder der Sachschaden relativ gering ist und das Strafverfahren somit eingestellt werden kann geht es mit einem Bußgeld relativ glimpflich aus.

Darüber hinaus gibt es noch 2 bzw. 3 Punkte wenn die FE entzogen wird und es gibt auch noch Probezeitmaßnahmen.

Versicherung:

Den Schaden beim Unfallbeteiligten zahlt erst einmal die KFZ-Haftpflicht. Kommt es aber zu einer Verurteilung dann kann die Versicherung Regressansprüche stellen. Das heißt muss mit bis zu 5000€ selbst dafür aufkommen.

Ähnliches gilt für die Vollkasko. Ohne Verurteilung wird sie den Schaden zahlen - mit Verurteilung nicht.


20 - 35 Tagessätze ? Ich bin aber noch in der Ausbildung und unter 21 Jahre.  Wie soll ich sowas den bezahlen. Ich wäre definitiv stehen geblieben hätte ich wirklich was bemerkt. So ein hoher Strafmaß für etwas was ich nicht vorsätzlich getan habe finde ich wirklich sehr hart. Ich bereue es zu tiefst nichts gemerkt zu haben. Ich traue mich garnicht mehr ins Auto. 

@MissPinky

Der Tagessatz wird nach dem Einkommen berechnet. Also Nettoeinkommen geteilt durch 30. Wer z.B.1000€ Netto hat zahlt pro Tagessatz also 33,33€ [wird abgerundet - meist auf 30€] Außerdem ist Ratenzahlung möglich.

Warte erst einmal ab, das was ich geschrieben habe ist der Regelfall - vielleicht kommt es ja ganz Anders und weit weniger schlimm. Mehr kannst Du im Moment sowieso nicht tun.

Böse Sache. 

Anhand eines Fotos ist die Sache schwierig zu beurteilen, aber ich bin durchaus der Meinung, dass du das hättest merken müssen. Ein Zusammenstoß ist nicht nur hörbar, man fühlt ihn auch. 

Die Polizei bekommt die Aussagen "das habe ich gar nicht bemerkt" oder "ich hatte das Radio ziemlich laut" jeden Tag zu hören. Das sind die klassischen Ausreden. Dieser Aussage schenkt niemand Glauben. Entscheidend ist, was der Gutachter dazu sagt. 

Ich will dir hier bei Gott nichts unterstellen, aber es wird mit großer Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen, dass der Gutachter eben zu dieser Einschätzung kommt. 

Das bedeutet für dich zunächst mal Anzeige, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafen (20 bis 40 Tagessätze) und evtl. auch Führerscheinentzug, in jedem Fall aber ein Aufbauseminar. Unterm Strich: Viel Ärger und sehr teuer.

Ob die Versicherung den Schaden letztendlich übernimmt, bleibt abzuwarten. Die Haftpflicht wird den gegnerischen Schaden natürlich erst mal regulieren, es ist aber mit einer Regress-Forderung zu rechnen. Die Kasko, sofern vorhanden, wird wahrscheinlich die Leistung komplett verweigern. 

Lies mal hier, ist recht interessant.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/regress-des-fahrzeugversicherers-nach-fahrerflucht-stgb_062490.html

Den Schaden und Vorfall unbedingt der Versicherung melden - Schadenstelefonnummer....

Normalerweise übernimmt diese den Schaden.

Bitte prüfe intensiv: Bist du Verkehrsrechtsschutz versichert, selber oder über deine Eltern: Rechtsschutzversicherungsbaustein, ADAC? Falls ja, telefonisch deren Anwalthotline kontaktieren oder dir die Beratung von einem Anwalt, nicht irgendeinen sondern spezialisiert auf Verkehrsrecht "genehmigen" lassen.

Ansonsten hier auf jeden Fall nicht an der falschen Stelle sparen wollen, sondern sonst selber einen bezahlen. Ist dir und deinen Eltern diese nicht möglich Prozeßkostenhilfe beantragen.

Wichtig, es kann zwar auch ohne Anwalt gut ausgehen, muß es aber nicht, daher unbedingt einschalten!

Und ja, Opa und Eltern einweihen, die haben möglicherweise einen größeren Erfahrungsschatz und es bleibt eh nicht geheim.

Alles Gute

            Absif

Nein, Verkehrsrechtsschutz haben leider weder meine Eltern noch ich. ich arbeite selber für einen Anwalt. (Auszubildende) er ist aber nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert.. 

Mein Opa wird mich ein Kopf kürzer machen, da er ja mit seinen Prozenten hoch geht.. Wäre ich doch lieber im Bett geblieben...

@MissPinky

Um das Kopf kürzer kommst du nicht rum! Da mußt du ehrlich durch. Spreche morgen unbedingt deinen Chef an. Entweder er macht es selbst - oder er kennt einen guten Bekannten oder Studienkollegen der darauf spezialisiert ist und ruft den am bseten für dich an....

Ich bin zwar aus einer ganz anderen Branche, würde mich aber für meine Azubine einsetzen....und übrigens habe ich auch einen Fahranfänger mit 18 mitversichert und kenne das Risiko - dein Opa also auch - auch wenn er darüber nicht glücklich sein wird. Je früher ehrlich, desto besser, auch wenn es hart wird.

In einem Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenbeihilfe.

@atzef

Atzef, da hast du völlig Recht Gruß Absif

Sieht schlecht aus... Besonders in der Probezeit! Fahrerflucht ist keine kleine Sache. Probezeit ist schon mal auf 4 Jahre verlängert und Führerscheinentzug auch nicht unwahrscheinlich. Hier mal nähere Infos sehr gut beschrieben! Auf jeden Fall mal zum Anwalt gehen! :/

Viel Erfolg dabei und viel Glück! ich fühle mit dir :)

http://www.ra-meinecke.de/fahrerflucht-strafe-unfallflucht-welche-strafe-droht.html

Es fällt angesichts des Fotos wirklich schwer zu glauben, dass Du nichts mitbekommen hast. Insofern verstehe ich die Aussage des Polizisten. Und für die Zukunft: Unbedingt beim Ein- als auch Ausparken die Musik leise stellen, oder noch besser abstellen. Viele Fahrer/Innen fühlen sich bei diesen Manövern von Musik gestört, und für Dich scheint es auch nicht ideal zu sein. Wenn Du solch eine Beschädigung zu meinem Erstaunen nicht spürst, hättest Du sie ohne Musik wenigstens gehört. Und zwar schon den "Beginn" des Schadens, Du hättest die Beschädigung kleiner halten können, indem Du beim ersten Geräusch sofort gebremst hättest. Und da Du Fahranfängerin zu sein scheinst, noch folgendes: Wenn ich je in meinem Leben einen Kratzer in eines meiner Fahrzeuge gefahren habe, war es immer dann, wenn ich mich besonders beeilen wollte. Es bringt absolut nichts, mit dem Fahrzeug stressen zu wollen, auf die gesamte Fahrzeit gesehen, "gewinnst" Du vielleicht ein paar Sekunden.