unbekanntes Erbe antreten`?

7 Antworten

Folge den Anweisungen (Ratschlägen) von Rolfe und Du wirst ans Ziel kommen. Wenn das Kind durch Testament Erbe wird, ganz genau prüfen lassen, um welches Erbe es sich handelt. Das Nachlassgericht wird Dir hier alle notwendigen Informationen geben.

Da wäre ich vorsichtig. Wenn deine Tochter das Erbe annimmt, erbt sie auf jeden Fall auch die Schulden.

Wenn es ein Uropa ist, dann müsste doch entweder du oder dein Mann noch vor eurer Tochter in der Erbfolge stehen?

Wenn sie noch unter 5 Jahren ist ist sie noch nicht geschäftsfähig, dann müsstet ihr für sie als gesetzlicher Vormund handeln.

Aber mal ehrlich: Wenn da ein großer Betrag zu holen wäre, dann würden die Geier doch schon lange kreisen. Ich wäre da ganz vorsichtig. Besser ausschlagen als eine fünfjährige mit einem Schuldenberg von einem Mann belasten, den sie noch nicht einmal kennt.

LG

Wieselchen

Wann tritt gesetzliche Erbfolge ein?

Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn der Erblasser weder durch ein Testament noch durch einen Erbvertrag seine Erben bestimmt hat.

(ARD Ratgeber Recht)

@tradaix

Ja, aber der Uropa ist sogar den Eltern unbekannt. Wie sollte er dann seine 5jährige Urenkelin zur Erbin bestimmen können?

LG

Wieselchen

Ich hoffe, dass der Uropa in Deutschland verstorben und auch selbst Deutscher war. Dann kannst du beim Nachlassgericht (das Amtsgericht des Sterbeortes) die Nachlasspflegschaft beantragen - und zwar mit der Begründung, dass du seine finanziellen Verhältnisse nicht kennst und eben keine Schulden erben willst. Das ist die klassische Begründung für einen derartigen Antrag, dem dann auch immer stattgegeben wird. Der vom Gericht dann eingesetzte Nachlassverwalter prüft dann Soll und Haben. Wenn der dann die Eröffnung des Nachlassver- fahrens mangels Masse ablehnt, ist der Fall klar. Das dauer natürlich - mit der Folge, dass die 6-wöchige Ausschlagungsfrist längst abgelaufen sein wird. Aber das macht nichts, weil in diesem Fall der Erbe nicht für die Schulden haftet - obwohl er das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Wer also die Nachlassverwaltung bei Gericht beantragt, geht kein Risiko ein. Die Kosten werden aus dem Erbe beglichen - sie sind immer erstrangig vor allen möglichen Schulden. Und der Antragsteller der Nachlassverwaltung bekommt schlimmstenfalls plus minus Null! Man geht also kein Risiko ein.

Unbedingt erst klären, ob es sich um Guthaben oder Schulden handelt!

Das Nachlassgericht kann sagen, wie das funktioniert.

Du kannst doch ein Erbe auch ablehnen. Und man erfährt doch vorher was es ist. Näheres wird doch im Testament verfasst sein. Und im Falle einer Annahme kriegt man doch auch Beratung.