Unbegründetes, also nutzloses hin und her fahren ist grundsätzlich verboten. ?

7 Antworten

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Hallo Yggdrasil,

natürlich ist diesem Gesetz selber klar, dass die Sache selten beweisbar ist. Es ist auch eher als eine in Gesetzesform gegossene Moral zu verstehen, was durchaus gewissene Wirkung hat. Die Menschen erzählen sich diesen Paragrafen wie hier jetzt und legen sich diese Moral damit bewusst vor.

Wie oft es vollstreckt wird, weiß ich nicht. Es mag schon sein, dass ein Landtölpel, der sich und den anderen Dorfbewohnern seinen neuen Opel Malaria vorführen möchte, mal damit verknackt wird.

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

das ist ein Antragsdelikt.

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Fahrzeug langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.

wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden.

Ohne Belästigung - die im Einzelfall ja nachgewiesen und nicht nur schlicht behauptet werden muß - ist es demnach laut Wikipedia nicht verboten.

@Yggdrasil3001

Wikipedia ist nicht deutsches Recht!