Unbefristeter Pachtvertrag ist ein Pachtvertrag auf 99 Jahre?
Ich habe 1987 einen unbefristeten Pachtvertrag abgeschlossen. Diesen habe ich in diesem Jahr gekündigt. Nun behauptet mein Pächter - ein unbefristeter Pachtvertrag gilt für 99 Jahre. Ist das wirklich rechtens?
2 Antworten
Das ist blödsinn, da ist genauso wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Damit ist nur keine Zeit deklariert wann der Vertrag enden wird.
Daher wird eine Kündigung des Vertrages also jeweils durch eine der beiden Vertragspartner bewirkt z.B. durch nicht einhalten vertraglicher Auflagen etc.
Das einzige was natürlich bei dir sein kann, je nachdem wie lange der Vertrag schon läuft, dass du eine gewisse Kündigungsphase hast, also z.B. das wenn er schon lange besteht, dass du nicht automatisch nächsten Monat gekündigt bist sondern vll auch erst in einem halben Jahr.
Ansonsten spreche darüber mal mit deinem Rechtsbeistand.
Das mit den 99 Jahren betrifft meiner Kenntnis nach nur Verträge mit der sogenannten Erbbaupacht. Da mußt Du dn Vertrag prüfen oder prüfen lassen.