Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Mindestbindung 1 Jahr?

2 Antworten

Es handelt sich hier um einen Kündigungsausschluß für 1 Jahr; das ist durchaus zulässig.

Der Kündigungsverzicht muß allerdings beidseitig sein - eine nur für den ArbN geltende Bindung wäre unwirksam, weil er sonst unangemessen benachteiligt würde.

Ein nur für den ArbG geltender Kündigungsausschluß wäre dagegen zulässig.

Ein Kündigungsausschluß wäre sogar lebenslang möglich; für den ArbN würde dann aber gelten, daß er nach 5 Jahren dennoch kündigen könnte (§ 15 (4) TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)); der ArbG dürfte nicht kündigen -- das entspricht für Arbeitsverhältnisse dem § 624 BGB.

Das ist nach einer Ausbildung oder nach Absolvierung einer sehr teuren Fortbildung nicht unüblich einen gegenseitigen Küdigungsverzicht zu vereinbaren.

Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke schon dass eine solche Klausel zulässig ist. Schließlich stimmst du der Vereinbarung mit deiner Unterschrift ja zu (wenn du ihn denn unterschreibst). Wenn du das nicht möchtest musst du mit deinem Chef darüber sprechen ob es evtl. irgendeinen Kompromiss gibt oder dich eben nach einem neuen Job umsehen. Wäre es denn so schlimm noch ein Jahr dort zu bleiben?

Ganz im Gegenteil: Es macht sich im beruflichen Werdegang sehr gut, noch ein Jahr im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten, um sich danach von dort abzunabeln.

Dieses erste Berufsjahr sollte von Beginn an (!) intensiv für Bewerbungen genutzt werden.

@verreisterNutzer

Sehe ich auch so. Natürlich kann es auch Gründe geben weshalb sie in dem Betrieb nicht bleiben möchte, z.B. wegen unangenehmem Arbeitsklima etc., deshalb meine Nachfrage ob es denn so schlimm wäre sich für das eine Jahr zu verpflichten. Zumal das ja ein wirklich überschaubarer Zeitraum ist.