Unbefristeter Arbeitsvertrag bei Wiedereinstellung

3 Antworten

Darf er schon, denn dein alter Vertrag ist abgelaufen durch deine Kündigung. Aber es liegt natürlich an dir, ob du einen befristeten Vertrag unterschreiben würdest (würde ich mir sehr überlegen).

Gültig wäre ein befristeter Arbeitsvertrag nur, wenn er mit Sachgrund wäre. Ohne Sachgrund darf der AG Dich nicht mehr befristet beschäftigen.

Legt er Dir dennoch einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund vor, was ich mir bei einem großen Unternehmen nicht vorstellen kann, unterschreibst Du. Sollte er Dich später nicht übernehmen oder Dir keine Verlängerung der Befristung geben wollen, kannst Du den Vertrag immer noch entfristen lassen.

Entfristen lassen? Wie macht man das denn?

@Teufel2507

Da geht man zum Arbeitsgericht und lässt feststellen, dass die Befristung nichtig, d.h. nicht gesetzmäßig/unwirksam ist.

Wenn das Arbeitsgericht dieser Meinung ist, ist der Arbeitsvertrag entfristet, das bedeutet dass Du dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, weil die Befristung nicht rechtens war/ist

Natürlich darf er das.