Unabsichtlich Tüte (0,40€) geklaut - Was nun?

3 Antworten

Wenn du bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, dann wird da nicht viel passieren.

Vom Laden evtl. eine Strafe in Summe x und ob es zu einer Anzeige kommt, das entscheidet ein Staatsanwalt. Bei 40 Cent Warenwert könnte es sein das ein Verfahren auch wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

ich kann mir nicht vorstellen das da groß was passiert wegen 40 cent. meist muss man vom laden her eine bearbeitungsgebühr zahlen. 50€ hab ich mal gelesen aber es kann auch teurer sein bei anderen läden. das musst du bestimmt bezahlen aber "gerichtlich" passiert bestimmt nichts.

Wenn Du bisher noch nicht einschlägig auffällig gewesen bist, wird das Verfahren sehr wahrscheinlich eingestellt. Selbst bei Minderjährigen ist eine eingehende Unterhaltung mit dem Staatsanwalt/Jugendrichter angesagt, meht nicht.

Das Ganze landet in keinem Führungszeugnis.