Was kann ich tun, wenn ich unabsichtlich das Handy meiner Freundin beschädigt habe?

6 Antworten

Hallo newfl4vour,

grundsätzlich hört es sich nach einem Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung an.

Wenn ihr allerdings eine Haftpflichtversicherung besitzt, d.h. ihr beide seid versicherte Personen in einem Vertrag, handelt es ich um einen Eigenschaden und Eigenschäden sind in der Privat-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Ruf einfach mal bei deiner Versicherung an und frag nach...;-)

Grüße, Jascha vom DEVK-Team

grundsätzlich hört es sich nach einem Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung an.

Tatsächlich - man könnte auch von einem geliehenen Handy ausgehen und dies wäre dann in den meisten PHV-Tarifen nicht mitversichert.

Danke für den Hinweis Apolon. Natürlich ist es richtig, das in einigen (meistens sehr günstigen)Tarifen Schäden an geliehenen Sachen nicht versichert sind. Aber ich bin hier auch nicht unbedingt von einer geliehenen Sache ausgegangen; -)

Stimmt, du wirst es bezahlen müssen.
Holt euch aber vorher einen Kostenvoranschlag ein, ob es sich für das Handy noch lohn, es reparieren zu lassen.
Du kannst ja versuchen, ob es eure Haftpflichtversicherung übernimmt.

Natürlich muss der Hund zahlen, es sei denn er hat eine Privathaftpflichtversicherung

Hast du eine Privathaftpflichtversicherung, die Schäden an geliehenen Sachen einschließt?

Ich sag nur Haftpflichtversicherung...