Umzugszustimmung was ist das?

Änderungsbescheid  - (wohnen, Jobcenter, Umzug)

4 Antworten

Wenn das Jobcenter anfragt, kann das die Zustimmung des abgehenden Jobcenters sein, dass die einem Umzug in den Zuständigkeisbereich eines anderen Trägers zugestimmt hat und ggf. eine Genehmigung der Untervermietung des Vermieters deines Freundes (wird auch bei einigen JC angefordert).

Und was muss ich genau jetzt tun wie gesagt den Mietvertrag hat er schon

@Baron753

Du wirst bei deinem alten Jobcenter anfragen, ob der Umzug zu deinem Freund genehmigt ist/wurde. Das kann auch im Nachhinein erfolge, sofern ein wichtiger Grund vorlag/liegt. Dann erhältst du hierüber ein Schriftstück.

Problematisch kann es auf jeden Fall werden, wenn du als unter 25jährige aus einer bereits bestehenden BG mit deinen Eltern ausziehen möchtest bzw. bereits gezogen bist.

Aber das lass dir mal schön alles vom JC erklären.

Das ist die Zustimmung des Jobcenters.

Hat mit Mietvertrag nichts zu tun.

Woher soll ich das den holen

Das stimmt nicht warum sollte ich vom Jobcenter das holen wenn mein Sachbearbeiterin mir ein Brief schickt vom Jobcenter

Das heißt alles das der Hauptmieter einverstanden ist das ich bei ihn einziehen  werden

@Baron753

Warum fragst Du wenn es besser weißt?

@Baron753

Inhalt der Anforderung ist es, dass du nachweisen sollst, wie hoch deine Miete in der neuen Wohnung wäre. Ist diese angemessen, dürfte auch die Zustimmung erfolgen. Natürlich hat das ganze nur Sinn, wenn der (neue) Vermieter auch bereit ist, dir die betreffende Wohnung zu vermieten.

Warum antwortest du wenn du nichts weißt

@Baron753

weil diese Antwort richtig ist & die Antwort, die Du hören wolltest nicht stimmt...

Schriftliche Bestätigung des Vermieters und Hauptmieters , das du dort einziehen darfst!Mfg.

Danke das wollte ich lesen

@Baron753

Das Du das lesen wolltest heißt noch lange nicht das die Antwort richtig ist.

@anitari

Genauso hilfreich wie dein Kommentar!

Darum geht es 100pro nicht.

Du bekommst Transferleistungen (Harz4). Wenn du umziehen willst, musst du das dem JC vortragen. Nach Prüfung der geforderten Miete für die neue Wohnung (dazu musst du diese mitteilen), wird dem Umzug zugestimmt oder auch nicht. Das hängt davon ab, ob die Kosten für die Unterkunft angemessen sind lt. Leistungstabelle des Kreises bzw. der Kommune.