Umzugskosten durchs Arbeitsamt bezahlen lassen
So ich habe mal eine Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen. Mal angenommen mein Chef kündigt mich zum 30.04.12 und ich habe zum 1.5.12 eine neue arbeitsstelle, die 350 km entfernt ist. Wenn ich mich rechtzeitig arbeitslos (am Tage nach dem erhalt der Kündigung) melde, erstattet mir das Arbeitsamt dann die Kosten für den Umzug? oder muss da ein Monat pause zwischen sein?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Wo liegt das Problem? Die Arbeitsagentur zahlt Dir die Kosten für den Umzug oder, wenn Du erst einmal die Probezeit abwarten willst, anteilige Kosten für die doppelte Haushaltsführung (längstens für sechs Monate).
Wenn Du jetzt bereits weisst, dass Dir gekündigt wird und Du schon eine Anschlussarbeit hast, kannst Du auch schon vorher zur Arbeitsagentur gehen und Dir die Zusage für die Übernahme der Kosten geben lassen.
Für einen Umzug, der selber ohne eine Firma durchgeführt wird, ist für die Kostenübernahme durch die Agentur 3 Angeboten von unterschiedliche Anbietern einzureichen. Im Portal https://www.lkwvermietung.de kann man sich gleich 3 Angebote ausdrucken, bzw. sich 3 Angebote zusenden lassen. Viel Erfolg.
ich glaube für umzüge zahlt as arbeitsamt nix, man kann sich evtl. ein dahrlehn nehmen.müsste man mal nach hacken
http://www.ummelden.de/umzug-arbeitsamt.html
Relativ unten steht was dazu unter: Erstattung der Umzugskosten durch das Arbeitsamt
Soweit ich weiß muss man sich melden, es muss genehmigt werden, man muss so viele Kosten wie möglich reduzieren (selbst einpacken etc etc), man muss eben alles vorlegen, bedürftigkeit nachweisen... dann ja. Da das Arbeitsamt ja auch nicht will, dass man dann arbeitlos ist. also sie unterstützen auch den nahtlosen Übergang und man muss meines wissens nicht erst 1 Monat warten. aber eben auch nur wenn man schon einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen kann (wenn das also schon sicher ist).
also es sind einige auflagen zu beachten, aber ich hab noch nie was von einer Wartefrist gehört oder gelesen.
versteh ich nicht. du bist doch gar nicht arbeitslos, wenn du zum letzten des monats gekündigt wurdest und bereits am ersten des folgemonats einen job antrittst.
Ich könnte mir den Umzug nicht leisten und somit auch nur die Arbeitstelle annehmen, wenn ich den Ukmzug erstattet bekomme.