Umzugsfirma hat ihren Auftrag nicht vollständig ausgeführt vertröstet mich jetzt schon zwei Wochen mit den Küchenaufbau, was kann ich tun?

1 Antwort

"Nun seid zwei Wochen werden Termine gemacht und auch wieder abgesagt."

Es handelt sich hier um einen Werkvertrag; der Werkleistende schuldet den Erfolg seiner Tätigkeit - dieser Erfolg ist aber nur zum Teil erfüllt worden - wenn der Werkleistende seine Pflichten nicht (ganz) erfüllt, dann sollte man schriftlich eine entsprechende Frist zur Erfüllung setzen.

Sollte die Frist nicht eingehalten werden, dann kann der Werkvertrag gekündigt werden; die bereits erbrachten Leistungen müssen aber bezahlt werden - d. h. von dem Rechnungsbetrag ist der Teil abzuziehen, der auf den Küchenaufbau entfällt (ggf. durch Schätzung bei einer Pauschale).

Dann kann jemand anderes mit dem Aufbau betraut werden; wenn dieser teurer ist und/oder wenn Dir als Folge durch die nicht erbrachte Leistung des Werkleistenden Kosten entstanden sind, die bei Erfüllung nicht entstanden wären, dann kann ggf. Schadenersatz vom Umzugsunternehmen eingefordert werden (hier gilt aber Schadensminimierungspflicht).

Danke dir das hilft mir schon mal bissel weiter