Umzug wegen Familienzusammenführung

8 Antworten

Familienzusammenführung (enge Auslegung: Eltern & Kind, Partner) muss aus Jobcenter-Sicht immer einen hinreichend wichtigen Grund für einen Zusammenzug in einer gemeinsamen Wohnung bedeuten.

Lediglich bessere Jobchancen sind hingegen kein hinreichend wichtiger Grund für einen Umzug.

Fazit:
Um- bzw. Zusammenzug: ja (auch mit Übernahme der Umzugsosten, da ein wichtiger Grund vorliegt)
Um- bzw. Zusammenzug in andere/r Kommune: ja, aber nur ohne Zustimmung; keine Übernahme der Umzugskosten, da gem. deinen Infos kein hinreichend wichtiger Grund vorliegt.

Hallo, ich hätte da eine Frage. Und zwar möchte ich mit meinem 3 Jährigen Sohn zu meinem Freund bzw. dem Kindsvater ziehen. Ich wohne momentan in Baden-Württemberg bei meiner Mutter und Arbeite auf Teilzeit und beziehe aufgestockt Alg2. Die Arbeit wird mir auf den 15.10.2013 gekündigt. Mein Freund wohnt in Leipzig bei seinem Vater und wir wollen dort zu dritt in eine Wohnung ziehen. Wir haben uns dort auch schon eine Wohnung angeschaut. Die möchten allerdings eine Berechnung der monatlichen Alg2 und eine Kostenübernahmeerklärung . Jetzt habe ich in Leipzig im Job Center angerufen und die meinten ich muss das alles bei meinem jetzigen Job Center klären und kann dort erst einen Antrag auf Alg2 stellen wenn ich dort bin und mich auf dem Rathaus umgemeldet habe. Jetzt weiß ich nicht wie dass dann läuft da ich mich hier auf dem Job Center ja abmelden muss, d.h. das ich von hier ja kein Geld mehr bekomme und in Leipzig dann ja erst einen neuen Antrag stellen kann wenn ich dort bin. Die Bearbeitung dauert ja meist 6-8 Wochen. Wovon lebe ich dann in dieser Zeit und wie läuft es dann mit der Miete?

Vielen Dank

es wir euch einen teil bezahlt aber nicht alles, dazu musst du glaub ich eine extaantag zur arge schicken

Versuchen kannst Du es mit Angabe dieses Grundes, aber ich glaubs nicht. Ohne Job wird da nichts gehen.

Familienzusammenführung bedeutet nach meiner Meinung: Entweder Dein Freund oder Du hat/hast eine Wohnung in der anderen Stadt und Du/Dein Freund zieht zu Dir.

Umziehen könnt Ihr selbstverständlich, aber ich denke nicht, dass die Kosten übernommen werden.

Nur wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, habt ihr eine Chance auf Übernahme der Umzugskosten.

Wenn ihr innerhalb eurer jetzigen Stadt zusammen ziehen wollt, müsst ihr VORHER einen Antrag auf eine größere Wohnung stellen.

Sonst bleibt ihr auf den Kosten sitzen

.