Umzug und Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben
Bin immer noch mit der Wohnungssuche dran.
Um umziehen zu "dürfen", braucht es ja, wenn ich Fördermittel in Anspruch nehmen will, eine Genehmigung. Diese kann, wie mit meinem Sachbearbeiter besprochen, nur beantragt werden, wenn ich klare Schreiben in der Hand habe, das es aus Arbeitsgründen notwendig ist. Momentan bin ich damit zu gange, eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im BTZ Duisburg zu beantragen. Jedoch wird der Antrag erst gestellt, wenn mein Probearbeitstag am Dienstag gelaufen ist. Dieser Antrag wird bei der Stadt gestellt, in der ich derzeit wohne.
Aufgrund der Tatsache, dass es echt eilt, hatte ich soeben einen Besichtigungstermin in einer anderen Stadt und somit anderem Jobcenterbereich. Wirklich super Wohnung, 54m² - 219€ kalt. Mit WBS. Vermieter ist die GWS. Ich brauche nur eine Kaution zu leisten, keine Anteile zu kaufen.
Wenn es nun mit der Maßnahme klappen sollte, wäre das ein triftiger Grund (aus beruflicher Sicht) umzuziehen.
Jedoch ist meine Frage: Der Antrag auf Teilhabe würde ja an die Stadt gestellt werden, in der ich derzeit wohne. Wenn ich aber dort gar nicht mehr wohnen will oder würde, dann würde die Stadt die Maßnahme doch gar nicht bezahlen???? Regeln die Städte das dann unter sich??
Brauche dringend Hilfe!!!!
2 Antworten

Einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt man nicht in der Stadt,der wird auf der Rentenstelle beantragt ! Sollte der Genehmigt werden,heißt dass das Dir die Rentenkasse eine Unterstützung zusagt,sollte Dich ein Arbeitgeber einstellen . Der würde dann einen gewissen Zeitraum Geld von der Rentenkasse für Dich bekommen .

Gestellt wird der Antrag bei der Agentur für Arbeit, Reha-Abteilung. Der Antrag wird dann zur Stadt geleitet, da dieser von dort bezahlt werden muss. Ich bin im ALG2 Bezug.

Solche Sachen macht man normarweise in einer logischen Reihenfolge. Maßnahme zur Teilhabe heißt ja eigentlich "vorübergehend". Willst du dann anschließend noch mal umziehen?

Das würde 11 Monate gehen.