Umzug nicht gemeldet, Folgen?

4 Antworten

Also um das mal eindeutig zu beantworten...

Gemäß § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hast nach dem Einzug 2 Wochen Zeit dich bei der Meldebehörde um, bzw. anzumelden.

Kommst du dem nicht nach KANNST du nach § 54 Absatz 2 Nr. 1 des BMG ein Bußgeld dafür bekommen.

Nach Absatz 3 des selben Paragrafen kann die ein Bußgeld bis zu 1.000 EUR ausgestellt werden. Und nicht wie andere behaupten nur 500 EUR.

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Ich muss schon sagen... 4 Jahre ist ein ganz schönes Ding. In meiner Behörde staffelt sich das Bußgeld nach der Länge der Fristüberschreitung.

Bei uns würdest du ein Bußgeld von 153,50 EUR bekommen. Jedoch würde ich wegen 4 ganzen Jahren als Einzelfall mehr ansetzen. Mit Absprache der Amtsleitung würde ich bei min. 250 EUR + Auslagen ansetzen.

Jetzt kommt aber das GROßE ABER!!

Die Meldebehörden müssen dir kein Bußgeld ausstellen. Das ist keine Pflicht, und nicht jede Behörde macht immer vom Recht der Bußgeldausstellung gebrauch (leider).

Ich geb dir aber, wenn auch nur ungern, einen Tipp...

Für die Ummeldung brauchst du eine sog. Wohnunggeberbescheinigung. Diese füllt dein Vermieter für dich aus und unterschreibt diese. Diese Bescheinigung brauchst du zwingend für die Ummeldung/Anmeldung.

In dieser Bescheinigung steht auch das Datum deines Einzuges. Man könnte einfach ein zeitnahes Datum eintragen. Das Angeben eines falschen Einzugsdatum stellt nach dem Bundesmeldegesetz ersteinmal keine Ordnungswidrigkeit dar. Wichtig ist jedoch das es sicher andere Mittel und Wege gibt den Vermieter dafür zu belangen.

Außerdem solltest du prüfen ob bei einem falschen Einzugsdatum nicht andere Stellen (Jobcenter, Beitragsservice (GEZ) oder andere), evtl. gezahlte Gelder zurückverlangen, bzw. zu zahlende Gebühren verlangen können.

Panazee  06.04.2016, 09:33

Na da bin ich ja froh, dass ich vor 10 Jahren nicht dich als Sachbearbeiter hatte, als ich mich 3 Wochen zu spät umgemeldet habe. Meine Sachbearbeiterin war nett und hat ein Auge zugedrückt.

Wobei ich dir recht gebe, dass man sich bei 4 Jahren nicht mit Umzugsstress heraus reden kann. Es ist aber denke ich oft so, dass die Ummeldung in der Prioritätenliste meist sehr weit hinten steht, wenn man umzieht. Da zählt erst einmal, dass die Wohnung eingerichtet wird, damit man darin wohnen kann, dass die Kinder an einer neuen Schule gemeldet werden, etc. pp..

Wobei es wohl egal ist, ob man 500.-€ oder 1.000.-€ als maximales Bußgeld ansetzt. Über 250.-€ wird es wohl nur hinaus gehen, wenn man sich mit voller Absicht nicht umgemeldet hat, um der Verfolgung durch Strafbehörden zu entgehen oder ähnliches.

PissedOfGengar  06.04.2016, 09:49
@Panazee

Kommt auf die Behörde an... Bei 3 Wochen ab Einzug sagen wir auch nix... Aber wer sich erst einen Monat nach Umzug ummeldet kommt um ein Verwarngeld von 10 EUR nicht drum herum.

Für 4 Jahre gibt es definitv KEINE Ausrede. Bei 3 Monaten schon vielleicht auch noch bei nem halben jahr, aber danach nicht mehr. Zumal man die Ummeldung auch mittels erteilter Vollmacht durch Dritte erledigen kann.

Wie kann man das eigentlich 4 Jahre lang verpeilen?..

BeGa1 
Fragesteller
 05.04.2016, 23:52

ich stell hier die Fragen. :P

Kommt auf den Sachbearbeiter an. Er kann dir ein Ordnungsgeld aufbrummen, das bis zu maximal 500.- Euro hoch sein kann, aber er/sie kann auch ein Auge zudrücken. Vier Jahre sind schon happig, wenn man bedenkt, dass die Frist eigentlich eine Woche beträgt.

Also wenn du Glück hast musst du gar nix zahlen - wenn du ganz viel Pech hast 500.-€. Die Regel ist aber eher ein Ordnungsgeld so zwischen 25.-€ und 75.-€.

PissedOfGengar  06.04.2016, 08:19

Es sind bundesweit sogar bis zu 1000 EUR und nicht 500.

Panazee  06.04.2016, 09:25
@PissedOfGengar

Dann haben sie das in den letzten 10 Jahren geändert, oder meine Sachbearbeiterin hat mich vor 10 Jahren angelogen.Ich habe bei meiner letzten Ummeldung auch die First von einer Woche nicht eingehalten und die Sachbearbeiterin hat mir damals gesagt, dass das im Extremfall bis zu 500.-€ kosten kann.

Sie hat aber gemeint, dass sie bei mir ein Auge zudrückt, weil ich nicht extrem überfällig war und vermutlich, weil ich auch ausgiebig darüber gejammert habe, dass eine Woche schon arg knapp ist, wenn man den ganzen Umzugsstress hat, eine neue Küche kaufen und einbauen muss, dann noch das Kind usw. etc. pp..

PissedOfGengar  06.04.2016, 09:51
@Panazee

Nicht in den letzten 10 jahren, sondern am 01.11.2015... davor war das Ländersache und in den meisten Bundesländern waren sogar bis zu 2.500 EUR.

Panazee  06.04.2016, 09:55
@PissedOfGengar

Nicht in den letzten 10 jahren, sondern am 01.11.2015

*schmunzel* Den Satz würde ich mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Der 1.11.2015 liegt durchaus in dem Zeitraum zwischen dem 06.04.2006 und heute oder wie ich es schrieb "in den letzten 10 Jahren". ;-)

Dann waren es in meinem Bundesland vor 10 Jahren wohl nur 500.-€ oder die Sachbearbeiterin hatte auch nicht so den Plan und hat mal irgendeine Zahl in den Raum geworfen.

Das gibt eine ordentliche Geldstrafe.

BeGa1 
Fragesteller
 05.04.2016, 23:33

Ca.?

Schaco  05.04.2016, 23:34

Unterschiedlich je nach Quelle. Bei Focus steht bis 1.000 € bei Die Welt bis 500 €. Wobei du mit 4 Jahren Verspätung wahrscheinlich das Höchstmaß erreichst

PissedOfGengar  06.04.2016, 08:19
@Schaco

max. 1000 EUR bundesweit...