Umzug! Betriebskosten Schlussabrechnung der alten Wohnung 1 Jahr später?

6 Antworten

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Das ist durchaus üblich und legitim das die Betriebskostenabrechnung dem (Ex-) Mieter ein Jahr später zugesandt wird. Der Abrechnungszeitraum ist meist von Oktober bis September des Folgejahres. Was nicht in Ordnung ist, ist wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird und nur aufgrund der Nebenkostenabrechnung einbehalten wird. Kaution kann meines Wissens nach bis zu 6 Monaten vom Vermieter noch einbehalten werden (z. B. für Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, sofern man dir eine Verfehlung nachweisen kann). Gehe mal zu deinem Mieterschutzbund. Wenn du noch kein Mietglied bist, würde ich dir eine Mitgliedschaft empfehlen. Die Gebühren im Jahr sind bei weitem nicht so hoch wie der Schutz den dir der Mieterschutzbund bietet.

Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten ist keineswegs "meist von Oktober bis September". Der Abrechnungszeitraum darf nicht mehr als 12 Monate betragen. Meistens richtet er sich nach den Abrechnungszeiträumen der Versorgungsunternehmen.

@anjanni

oktober, november, dezember, januar, februar, märz, april, mai, juni, juli, august, september.. sind doch 12 monate, oder?? wenn ich ne abrechnung bekommen hab, dann war sie immer über diesen zeitraum. ich bin letztes jahr zB im september in meine wohnung eingezogen (inzwischen bin ich wieder draußen) und habe vor kurzem eine abrechnung für den monat september erhalten. oktober bis januar ist vollkommen weggefallen.

@nattyman

Zu Deinem ersten Satz:

Bei Dir ist der Zeitraum vielleicht Oktober bis September.

Woanders ist er vielleicht von Mai bis April.

Und meistens nehmen Vermieter, die große Gesellschaften sind, das Kalenderjahr, weil sie dann so schön abrechnen können.

Auch wenn bei Dir zufällig das Abrechnungsjahr von Oktober bis September geht, sollte es Dich nicht verleiten, mit der Behauptung "Der Abrechnungszeitraum ist meist von Oktober bis September des Folgejahres" die Leute zu verwirren, bei denen der Abrechnungszeitraum mit einem anderen Monat beginnt!

das geht leider nicht, weil die Jahresendabrechnungen abgewartet werden müssen daraus lässt sich dann erst dein Anteil berechnen, also der Vermieter muss warten bis ALLE Rechnungen des laufenden Jahres eingegangen sind und das dauert nun mal so lange.

Wenn der normale Abrechnungszyklus so ist, dann ist das so. Eine Zwischenabrechnung nur für Euch zu erstellen wäre dann viel zu teuer und zu unwirtschaftlich. Sollte aber anhand Eurer bisherigen Abrechnungen keine oder nur eine kleine Nachzahlung zu erwarten sein, darf der Ex-Vermieter aber nicht die gesamte Summe so lange einbehalten.

Die Ablesung der Heiz-und anderer Kosten wird meistens zum Jahreswechsel gemacht. Möchtest du eine vorzeitige Abrechnung musst du die Kosten für die Ablesung und Berechnung zum Teil selber tragen. Wichtig ist das du dir die Zählerstände beim Auszug vom Vermieter bestätigen lässt. Du kannst eine vorzeitige Abrechnung verlangen, musst aber die Mehrkosten dann auch tragen. Nach meiner Erfahrung sind das etwa 150,00 Euro.

Hab ich für meine alte Wohnung auch erst ein dreiviertel Jahr später bekommen...