Umzug bei Alg 1 in ein anderes Bundesland

3 Antworten

Das Arbeitsamt ist nicht das Jobcenter. Umziehen kannst du soviel du willst. NOCH brauchst du dazu keine Genehmigung, musst keine KdU beantragen, angemessene Wohnugn haben etc.

Was auf dich zutrifft bezüglich der Umzugskosten, wäre § 54 SGB 3... allerdings heisst der Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung

Und du nimmst keine Beschäftigung auf, du willst dich selbstständig machen. Damit dürfte jeder Anspruch ausgeschlossen sein.

Frage noch dazu: Wieso sollte die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in HH nicht möglich sein? sozial-politischen Gründe sind keine Gesetze... und die sind bundesweit gleich!

jonnysledge 
Fragesteller
 22.02.2013, 06:02

Als Einzelperson kannst Du hier in HH keine häusliche Dementenbetreuung anbieten. Dies können nur die Pflegedienste. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein Projekt seit 2008 laufen, dass es Einzelpersonen mit einer entsprechenden Ausbildung, Demente zu Hause betreuen kann.

Wenn du wegen Arbeit umziehen musst dann kannst du Umzugsgeld beantragen, aber es wäre besser, wenn du einen Termin mit dem Arbeitsamt machen würdest und dich ausführlich informieren lässt, bei Existenzgründung sind auch andere Hilfen möglich, lass dich lieber beraten.