Umziehen ohne Nachsendeantrag - welche Behörden sollten/müssen informiert werden?

3 Antworten

Sämtliche Versicherer + Zeitungs-bzw Zeitschriftenabos + Telefonanbieter + Arbeitgeber + Finanzamt + alle Firmen, mit denen Du Verträge hast musst Du selbst über Deine neue Adresse informieren. Das amtliche Ummelden hat nichts mit der Postnachsendung zu tun, die Meldebehörde gibt Deine Anschrift normalerweise nicht weiter, es sei denn, jemand holt sich eine kostenpflichtige Auskunft über Deine Anschrift ein.
Ein Nachsendeauftrag sorgt im Prinzip nur dafür, dass Post, die noch an Deine alte Adresse geschickt wird, Dich trotzdem erreicht.Den Absendern wird nicht automatisch Deine neue Anschrift mitgeteilt, dafür muss vom Absender auf dem Brief vermerkt sein : "Bei Umzug bitte mit neuer Anschrift zurücksenden" oder "Bei Umzug bitte Anschriftenberichtigung" o.ä., fehlt dieser Vermerk, wird die Sendung einfach (ohne Mitteilung über Deinen Umzug an den Absender)an Dich weitergeleitet.

damit deckst Du alle staatlichen stellen ab

Hier istzwar nach Behörden gefragt, aber wie schaut ses mit der Krankenkasse aus oder falls Rente bezogen wird, den Träger.