Umtauschrecht bei einer Armbanduhr wenn sich die Farbe löst?

3 Antworten

Hi,

Also das Umtauschrecht ist eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller oder des Geschäfts, eine intakte Ware gegen eine andere, die gleiche oder gegen einer Gutschrift zu tauschen. 

Was du hier schilderst ist die Garantie, welche ebenfalls eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller oder des Geschäfts ist, bloß mit dem Unterschied, eine fehlerhafte Ware, innerhalb einer bestimmten Frist, gegen eine neue Ware umzutauschen oder zu reparieren. In diesem Fall wird eher eine kostenlose Reparatur angeboten.

Was viele Menschen nicht kennen, was ich finde, dass man das kennen sollte, ist der Verbraucherschutz.

Der Verbraucherschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung die für die Hersteller sowie aber auch für Geschäfte gelten. In dieser Verpflichtung sind die eben genannten Händlergruppen dazu verpflichtet, fehlerhafte Ware, die innerhalb von 2 Jahren kaputt geht

- zu wandeln (Den Kaufpreis zurück zu bekommen)

-nachzubessern (kostenlose Reparaturen)

-oder zu mindern (Wenn die Ware schon im Laden defekt ist, den Preis zu mindern)

für den Verbraucherschutz, um ihn durchsetzten zu können, brauchst du entweder einen Zeugen (Der muss nicht beim Kauf dabei gewesen sein, sondern einfach nur bestätigen können), Kontoauszüge oder sonstige Dinge die beweisen, dass du das gekauft hast. Einen Kassenbon oder die Verpackung brauchst du nicht. Wenn aber die Verkäufer mit der Sache "Sie benötigen einen Kassenzettel um dies durchführen zu können..." kommen, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Denn das wäre nur der Fall, wenn sie ihre AGB's komplett und sichtbar im Laden zu hängen haben. (Aber mal ehrlich... Wer hat denn mal einen Laden gesehen, wo die ihre AGB's irgendwo übersichtlich und lesbar hängen...Ich zumindest bisher noch nicht..) 

Doch dieses Gesetz gilt nur für non-Food-Produkte.

Also das Resultat: Du kannst deine Uhr weil das Armband seine Farbe verliert gegen den Kaufpreis umtauschen lassen. Eine Gutschrift dürfen sie dir nicht geben. Außer, es ist eine Garantie abgeschlossen worden, dann können sie dir eine Gutschrift anbieten.

Yoshi.´´

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte gestern das Schmuckgeschäft aufgesucht wo ich die Uhr gekauft und auch zur Reparatur gebracht habe. Die Verkäuferinnen mir mitgeteilt haben das der Reparaturservice das Band nicht erneut tauschen wird, da es nach ihren Test eindeutlich um Gebrauchsspuren handelt.Auf meine Frage nach Gewährleistung, mich alle 3 Verkäuferinnen angeguckt haben und meinten das geht nicht, sie können da nichts machen.Auf die Frage das ich nun knapp 160€ für eine Uhr ausgegeben habe die nach 2 Wochen nicht mehr anschaulich ist, bekam ich nur ein " Richtig, können wir nichts machen.Müssen sie so hinnehmen!" Ich habe meine Uhr ohne Reparatur zurück beordert, da Sie nun seit fast 3Wochen dort ist.Und ich ehrlich gesagt nicht mehr weiß was ich noch tuen kann damit eine vernünftige Armbanduhr habe ohne noch viel Geld reinstecken zu müssen.

Bänder sind in den meisten Fällen von der Garantie ausgeschlossen und einmal haben sie es ja schon aus Kulanz getauscht. Anspruch hast Du keinen auf einen Umtausch oder eine Gutschrift.

Ja das weiß ich das sie nicht in der Garantie mit drin sind. Nur ist für mich nicht verständlich, das von Gebrauchsspuren gesprochen wird wenn nach 14 Tagen,bei beiden Armbändern sich die Farbe löst und sich kein Kratzer auf dem Band befindet. 

Also heißt das, ich muß mich für 159,95€ mit einer Uhr zufrieden geben die total schäbig aussieht, da man ja nun das Edelstahl sieht oder ich alle 2wochen mir ein neues Armband kaufe? 

@Sistazwear

Du kannst natürlich auch einen Gutachter beauftragen, der Dir nachweist, dass die PVD-Beschichtung sich nicht durch mechanische Belastung, sondern durch fehlerhafte Bearbeitung löst und damit gegen den Hersteller vorgehen.

Du kannst aber auch beim Händler ein dickes Fass aufmachen, in Richtung falsch beraten und Uhr nicht alltagstauglich und unter der Voraussetztung hättest Du diese Uhr nie gekauft etv. mit viel Rabatz und Zinnober. Das wäre aber ein Riesen Bluff der nur sehr wenig Karmapunkte bringt.

Oder Du lässt das die Uhr zurückkommen, zeigst es dem Händler und versuchst auf der Verständnissschiene was rauszuschlagen.

In beiden Fällen, hätte ein so erstrittener Deal keine rechtliche Grundlage und es kommt stark auf den Händler an und darauf ein wie guter Kunde Du bist, ob Du damit durchkommst

Aus langer Erfahrung kann ich Dir aber übriges sagen, dass die Armbänder (egal ob Uhren oder Schmuck) von Schreibtischtätern am meisten zu ertragen haben.

Normalerweise erhält man, wenn mann so eine Uhr kauft, zu jeder Rechnung auch einen Garantieschein.....keinen erhalten? Dort steht alles drin!

Hallo erobine! Vielen Dank für die Antwort. So wie bei vielen Herstellern ist das Armband der Uhr von der Garantie ausgeschlossen.