Umtausch von Kleidung, die kaputt gekauft wurde?
Hallo! Ich habe mir vor etwa einer Woche eine Jeans bei Zara gekauft. Ich habe wohl leider beim Anprobieren übersehen, dass eine Gürtelschlaufe unten abgerissen war. Das habe ich erst bemerkt, als ich die Hose zuhause noch einmal vor dem Spiegel angezogen habe. Nun ja, ich bin dann heute zu Zara gefahren und wollte die Ware umtauschen, da ich sie ja schon beschädigt erworben habe. (Schild war noch an der Hose befestigt und der Kassenbon lag auch vor) Mir wurde dann jedoch gesagt, dass man die Hose so nicht umtauschen könne, da der Schaden durch angebliches Hochziehen an der Gürtelschlaufe entstanden sei. Das wäre der Verkäuferin auch schon ganz häufig passiert.. Ich habe ihr dann versucht klar zu machen, dass ich meine Hosen niemals so hochziehen würde und dass der Schaden ja schon von jemand anderem beim Anprobieren entstanden sein wird. Davon wollte die Verkäuferin leider nichts wissen und betonte nur, dass der Schaden den Verkäufern bei der Kasse schon aufgefallen wäre, wenn er schon beim Kauf da gewesen wäre.. Wahrscheinlich hat sie mich mit meinen 16 Jahren nicht ganz für voll genommen, jedoch muss sie defekte Ware doch eigentlich reklamieren und mir einen Gutschein oder eine neue Ware anbieten oder? Und selbst wenn der Schaden bei mir entstanden wäre (was er garantiert nicht ist), würde es sich doch um Mangelware halten, wenn die Hose schon so schnell reißt, nicht war? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, damit ich eine heile, neue Hose bekomme... Liebe Grüße und ein schönes Wochenende...
2 Antworten
Du siehst alles total richtig!
Wende Dich an den Geschäftsführer der Filiale.
Freundlich, ruhig, aber bestimmt.
Du wirst sehen, das wird klappen.
Viel Erfolg!
Also, zunächst mal: das hier sollte kein Umtausch werden, sondern eine Reklamation. Umtausch ist IMMER Kulanz des Händlers, es gibt kein Recht auf Umtausch.
Eine Gürtelschlaufe ist zum Führen des Gürtels da und nicht zum Hochziehen - klar. Insoweit muss da auch auch keine besonders hohe Stabilität oder so etwas vorliegen. Was ich meine: sollte jemand an der Schlaufe die Hose hochziehen und die Schlaufe reißt, muss das jetzt nicht zwingend auf mangelnde Qualität hindeuten. Wobei man bei einer Jeans natürlich schon eine gewisse Robustheit annehmen sollen dürfte.
Ich würde da nochmal hingehen, die Reklamation verlangen und ggf. Chef(in) kommen lassen. Du hast dann das Recht auf Nacherfüllung- heißt: der Händler muss die Hose nähen lassen. Ein Recht auf Rückgabe oder Gutschein oder so etwas hast Du nicht (sofort). Tritt selbstbewusst auf, sag, Du kennst Deine Rechte und er/sie als Händler sollte mit BGB §437 auch etwas anfangen können.