Umstellung von der EÜR auf Bilanz und gleichzeitig Umstellung USt von Ist- auf Sollversteuerung.?

3 Antworten

Warum willst Du auf die Sollversteuerung übergehen?

Hast Du die Umsatzgrenzen überschritten?

Und nebenbei: auch bei der Istversteuerung ist die Vorsteuer abziehbar, sobald der Umsatz für Dein Unternehmen erbracht wurde und die Rechnung des Leistungserbringers vorliegt.

Au die Zahlung dieser Eingangsrechnung kommt es nicht an.

Umgedreht läuft der Hase. Es werden Belege gebucht und nicht Buchungen erfasst um dann Belege zu erstellen. Bei Bilanzaufstellung nichts anderes. Erst findet die Bewertung statt.

Also: Zum Umstellungszeitpunkt muss geguckt werden, welche USt-/VSt-Beträge sich bisher ertragssteuerlich ausgewirkt haben bzw. sich auswirken mussten. Welcher Saldo resultiert daraus und wie wird der bisherige Totalgewinn jetzt berichtigt.

Da die Umstellungen ja in der Abschlussbilanz auftauchen ist auch die umsatzsteuerliche Auswirkung in die DEzember USt-Va aufzunehmen.