Umschulung einklagen?
hallo, das Jobcenter weigert sich mir eine Umschulung zu bezahlen, stattdessen verweisen sie mich auf den sehr positiven Arbeitsmarkt.
Ich lebe aber in einer Stadt wo die Mieten explodiert sind und man mit 10 brutto nicht leben kann.
Habt ihr tipps und Tricks wie ich doch eine Umschulung finanziert bekomme?
10 Antworten
Das kanst du nicht einklagen ! Den wen du keine umschulung aus krankheistgründen sit dan istdas imme reine Kann sache des SB!
Slebst als langzeitarbeistloser wäre eine umschukung nicht einklagbar!
Was gehen kann sit wne du 25 bis eineder spezielen förderunegn vom amt zu benutzen entweder um an eien ausbildung zu komen oder an eine Umschulung den da gelkten andere regeln als die normalen das hört sich auch selsam an wie die maßnahme heist! ODer du versuchts eien bezahlte ausbildung vom amt bei einem träger zu bekomen das wäre auch Möglich!
Das Jobcenter muss Dir keine Umschulung bezahlen, wenn Du einen Beruf hast in dem Du vermittelbar bist
Wenn Du trotzdem umschulen möchtest, musst Du das selbst finanzieren
offensichtlich bist Du vermittelbar -- das reicht ...
du kannst gegen alles klagen.
Nur wird deine Klage keinen Erfolg haben. Wenn in deinem Beruf sehr viele Arbeitsstellen angeboten werden, dann brauchst du keine Umschulung.
DU hast dich damals für deinen Beruf entschieden, wenn dieser nicht gut bezahlt ist, ist das nicht das Problem der Allgemeinheit!
hab aber keinen Beruf nur 2 damals angefangene Ausbildungen
was willst du dann umschulen? Such dir eine Ausbildung und lerne einen Beruf
dann brauchst Du ggffls. eine Ausbildung - keine Umschulung
es werden aber auch immer Helfer grbraucht ....
ab einem gewissen Alter heißt es beim Jobcenter auch Umschulung wenn es eine Ausbildung ist... und ja ist bekloppt aber naja Beamte halt ;-) und ich denke mal darauf will der Fragesteller hinaus
seit wann arbeiten im Jobcenter Beamte???
naja früher waren es mal Beamte . k.a. wie es heut zu tage ist, bin davon ausgegangen Behörde = Beamte
im Jobcenter und bei der Agentur für Arbeit arbeiten zu 99,9 % Tarifbeschäftigte = Angestellte
und eine Umschukung ist eine Umschulung und eine Ausbildung eine Ausbildung
okay dann sind es Angestellte aber Umschulung ab einen gewissen alter = Ausbildung. Hatte das bei nem guten Bekannten, hatte nie was gelernt, ihm wurde dann statt einer Ausbildung eine Umschulung zum xxx angeboten. Diese Umschulung war im Endeffekt eine Ausbildung samt IHK-Prüfung
dann durfte er vielleicht -ausnahmsweise- in einen Kurs gehen der als Umschulung konzipiert war und es war zufällig noch ein Platz frei .... und man hat es für sinnvoll gehalten ihn hinzuschicken
da der ganze Kurs aus solchen Personen bestand ist es eher die Regel ;-)
bei Herrschaften in höherem Alter geht man in der Regel auch davon aus, dass sie schon mal einen Beruf erlent haben ....
hatte der Fragesteller irgendwo sein alter genannt? er meinte nur, dass er bereits 2 Ausbildungen verhauen hat, von daher war für mich jetzt 30+ als Alter nicht abwegig
Eine Basis für eine Klage ist da meiner Ansicht nach nicht gegeben, da Umschulungen meistens über sogenannte Bildungsgutscheine finanziert werden, diese wiederum muss das Jobcenter nicht ausstellen, sie sind eine rein freiwillige Leistung.
Ganz davon abgesehen, hindert dich niemand daran in eine eine Stadt / Gegend zu ziehen wo die Mieten geringer sind
Du kannst keine Umschulung einklagen.
Du kannst Dir aber Arbeit irgendwo suchen und dahin ziehen.
habe aber keinen Beruf lediglich mal ne Ausbildung begonnen