Umschulung : Was kommt nach Zusage und wie anerkannt Abschluss am BFW?

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Die abschlüße die du über die Berufsbildungswerke machst sind genau dieselben wie bei der normalen Abschlußprüfung deshalb wird auch immer jemand von der kammer bei der gesseelen oder facharbeiterprüfung dabei sein.Ansonsten ist man leider mehr in der werkstadt oder im berü als in einer firma deshalb die Praktikums .Aber danach muß man wie sonst auch selber suchen.Wen die bfw s nicht anerkant werden wird auch das amt die kosten nicht bezahlen. Jobcenter/ehmals arbeitsamt beraten heute meistens gar nicht mehr wirklich.Es gibt auch bfw für behinderte aber wen das amt dch in irgendwas zwingen will dan vorsicht .Aber meistens findet man im netz etwas .Du hast auch die möglichkeit deine Behinderung zum vorteil zu nutzen damit du später vorangieg in arbeit vermittelt wirst.Oder du fragst direk nach der möglichkeit ob es Arbeitgeber gibt die derzeit behindert bevorzugt einstellen die gibt es auch noch.. Nur fals es dort nur zertifikarte gibt taugt es oft nichts . Außerdem ist erstmnal für dich auch wichtieg wer bezahlt die umschulung den mit der rentenstelle stehst du finanziell besser da sonst darfts du wahrscheinlich schon mit alg1 oder alg 2 auskomen. Bei einer umschulung ist die normale Ausbildungszeit immer 2 JAhre. Dein vorteil ist aber auch das dieses amt keine verträge mit den bildungsträgern hat und man diese selber suchen muß.Die können dich gar nicht durchwinken da jeder bildungstrager selber entscheidet ob er dich nimt. Aber wen die so was mit einem machen sollte man aufjedefall einen anwalt einschalten.