Umschulung : Was kommt nach Zusage und wie anerkannt Abschluss am BFW?
Hallo!
Ursprünglich wollte ich nur einen Termin beim Reha-Berater, bekam aber als Antwort gleich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Okay hab ich dann gestellt. Der Widerspruch läuft gerade.
Falls ich eine Zusage bekomme - was kommt dann noch alles auf mich zu?
Die werden ja nicht einfach so zur angestrebten Umschulung durchwinken.
Eine 4-wöchige Abklärungsmaßnahme habe ich schon mal vor Jahren gemacht - fiel negativ aus, weil ich noch zu krank war, Testergebnisse zu Mathe, Deutsch usw. waren sonst alle überdurchschnittlich, hab Abi.
Berufsfindung fand da auch eher weniger statt. Wenn das konkreter und zielgerichteter wäre hätte ich damit keine Probleme.
Ich habe einen konkreten Beruf schon rausgesucht und mir das bei der BFW angeschaut, hört sich ja alles gut an, ein Teil wird wohl von den Firmen bei dem man ein Praktikum macht übernommen, aber was wenn nicht?
Wo kann ich noch Infos herbekommen ob die BFW was taugt? Werden die Abschlüsse anerkannt in der Wirtschaft? Oder bekomme ich dann nur Zeitarbeit? Die Ausbildung dauert sonst ganze 3,5 Jahre. Schwerbehindert bin ich auch noch.
Fall ich danach in Hartz4 - beziehe momentan EU-Rente - und muss dann eh alles annehmen was die anbieten?
Ich hab mir das auch alles anders vorgestellt, z.B. erstmal eine Beratung zu bekommen um dann einen Antrag zu stellen...
1 Antwort
Die abschlüße die du über die Berufsbildungswerke machst sind genau dieselben wie bei der normalen Abschlußprüfung deshalb wird auch immer jemand von der kammer bei der gesseelen oder facharbeiterprüfung dabei sein.Ansonsten ist man leider mehr in der werkstadt oder im berü als in einer firma deshalb die Praktikums .Aber danach muß man wie sonst auch selber suchen.Wen die bfw s nicht anerkant werden wird auch das amt die kosten nicht bezahlen. Jobcenter/ehmals arbeitsamt beraten heute meistens gar nicht mehr wirklich.Es gibt auch bfw für behinderte aber wen das amt dch in irgendwas zwingen will dan vorsicht .Aber meistens findet man im netz etwas .Du hast auch die möglichkeit deine Behinderung zum vorteil zu nutzen damit du später vorangieg in arbeit vermittelt wirst.Oder du fragst direk nach der möglichkeit ob es Arbeitgeber gibt die derzeit behindert bevorzugt einstellen die gibt es auch noch.. Nur fals es dort nur zertifikarte gibt taugt es oft nichts . Außerdem ist erstmnal für dich auch wichtieg wer bezahlt die umschulung den mit der rentenstelle stehst du finanziell besser da sonst darfts du wahrscheinlich schon mit alg1 oder alg 2 auskomen. Bei einer umschulung ist die normale Ausbildungszeit immer 2 JAhre. Dein vorteil ist aber auch das dieses amt keine verträge mit den bildungsträgern hat und man diese selber suchen muß.Die können dich gar nicht durchwinken da jeder bildungstrager selber entscheidet ob er dich nimt. Aber wen die so was mit einem machen sollte man aufjedefall einen anwalt einschalten.