Umschulung - Lebensunterhalt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst und eine Umschulung machst, dann solltest du in der Regel Übergangsgeld bekommen, dass wären dann bei einem Single 68 % und wenn man z.B. min.ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat 75 % .

Du würdest dann also um die 8 % mehr als dir an ALG - 1 zustehen würde bekommen.

Bei mir war damals die DRV - zuständig !

Danke dir für deinen Stern !

von welcher stelle wurde die umschulung in auftrag gegeben? hast du bei der agentur für arbeit einen antrag gestellt auf umschulung? bist du überhaupt im leistungsbezug? es kann dir also derzeit keiner sagen von wem du leistungen beziehst. so wie auch keiner weiß ob du umschulung über eine neue ausbildung machst, dann könnte die firma dir doch normal dein ausbildungsgehalt zahlen oder ob es über einen träger ist.

mach einen termin mit deinem sb und besprich die nächsten schritte.

alternativ kannst du auch gerne hier mit rein schauen: www.elo-forum.org

1 Wen du eine Umschulung durch das Arebeistamt machst ist das nur Alg1oder alg 2 !

Ist es aber die Rentenstelle oder die BG Stehst du finanziel besser dar!

2 Auch ist noch die fage ob die Umschulung bei einem träger ist oder bei einer firma da kann man zb auch noch bis 400€ ub zu alg 1 oder2 bekomen wen der chef das zuläst!

Ein Träger selber zahlt nichts!

ich habe damals nach langer Krankheit umgeschult und ich bekam Übergangsgeld von der BfA.

Erkundige dich mal bitte bei der Agentur für Arbeit, wer für dich zahlt.

Das Übergangs Geld wir d68 % deines letzten Nettogehalts betragen.

Termin bei der Agentur für Arbeit?

Hab vor kurzem eine unfreundliche Sachbearbeiterin gehabt, die mir kaum Fragen beantwortet hat. Habe bald aber wieder einen Termin, wollte jetzt nur mal Erfahrungen von anderen lesen!

@Schloenz777

hier kann dir keiner sagen was stand der dinge ist. hast du einen antrag auf umschulung gestellt? will dein sb dich dabei unterstützen?