Umsatzsteuervorauszahlung: FA schätzt utopisch hoch. Wie gegen Schätzung vorgehen?

4 Antworten

Das Schreiben vom FA und Deins (Einspruch) mit zum Finanzamt gehen und mit ihnen reden.

Dazu wenn vh. Attest(e) vom Arzt und auf jeden Fall eine tagesaktuelle Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) mitnehmen.

Wenn das nicht hilft, sofort zum Steuerberater. Den Leuten im FAmt das auch in aller Ruhe sagen, damit Sie eine Ahnung haben, dass dann vermehrte Bürokratie (=Arbeit) auf sie zukommt. Außerdem erhalten sie am Schluss weniger Steuern, weil ja der Steuerberater auch wieder eine absetzbare Ausgabe ist. Ob sie diese Folgen wirklich wollen?

Bestimmt fällt ihnen dann etwas für alle Sinnvolles ein.

Das einzig Sinnvolle ist die Abgabe der Umsatzstuervoranmeldung. Wenn die Schätzung z. B. über 1.000.00 € lautet und sich aus der Voranmeldung nur eine Steuerschuld von 100,00 € ergibt, kann man die Aussetzung der Vollziehung für die 900,00 € beantragen, um die die Schätzung über die tatsächliche Steuerschuld hinausgeht. Nur ohne Umsatzsteuervoranmeldung geht gar nichts, und da helfen auch keine Atteste. Ein Unternehmer muss halt seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Bei einer Zahlungsaufforderung muss auch eine Bescheid über die Schätzung der Umsatzsteuer für das 1. Quartal ergangen sein. Auf diesem Bescheid wird stehen: "Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung". Wie wäre es denn, wenn Du jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung mit den echten Zahlen einreichst? Damit wäre die Schätzung automatisch aus der Welt, und Du hattest nur den selbst ermittelten Betrag zu zahlen, möglicherweise zuzüglich eines Verspätungszuschlags. Und denke daran: Im Juli ist die Voranmeldung für das 2. Quartal fällig!

ja, wie HelmuthK schreibt: schnellstens die USt-Erklärung einreichen und bei anderen Steuern kann man in Verbindung mit dem Einspruch die "Aussetzung der Vollziehung" beantragen, das bedeutet, dass man auch die Zahlung aufschieben möchte. Ich denke, das geht bei der USt auch.

so was lässt man durch seinen Steuerberater klären.