Umsatzsteuervoranmeldung Tankquittung?

2 Antworten

Alleine schon die Formulierung passt nicht : He. A ist Selbstständig im Nebengewerbe und dann noch nebenbei Angestellt. Was denn nun? Endweder Selbstständig im Gewerbe und nebenbei angestellt. ( wobei es auch keine 550€ Basis gibt ( das wäre dann 450€ Basis) Würde er 550€ mtl. erhalten, so wäre er in der Gleitzonenreglung und müsste dieses Einkommen kompl. versteuern und Sozialabgaben zahlen. das wäre dann hauptberuflich Angestellt.

Ihrgend was kann da nicht stimmen. Man kann nixcht 2 x nebenberuflich aktiv sein.

Dann zur mwST:

Das Fahrzeug gehört ihm nicht, das Fahrzeug ist kein Firmenwagen und somit auch nicht für seine Tätigkeit abschreibbar und auch die Kosten des fahrzeuges kann er nicht geltend machen. Was er als Betriebsausgaben geltend machen könnte, jedoch ohne Mehrwertsteuer, wäre, wenn seine Bekannte ihm für die Nutzung des Fahrzeuges Rechnungen ( auch hier wieder ohne MwSt- denn sonst müsste die Bekannte diese an das Finanzamt abführen), ausstellen würde.

Im übrigen kann ich mir vorstellen, dass er bei dieser " Massenhaften Kundenzahl" die Kleinunternehmerreglung nach § 19 des UstG nutzt , da sein jahresumsatz Brutto 17.500e nicht übersteigt, und somit von der Umsatzsteuerausweisung und Umsatzsteuerzahlung, befreit ist.

Ihr solltet mal einen Existenzgründerkurs besuchen und einen Steuerberater aufsuchen.

Ob er mit diesen "Massenhaften Kundenzahl" kein Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro erzielen könnte kann ich nicht sagen da der Fall fiktiv ist/war und ich mich nur fragte wie sowas aussieht wenn der PKW nicht angemeldet ist auf seine Name. Aber ist ausreichend beantwortet :-)

Bei dienstlich veranlassten Reisen kann man steuerlich pauschal 0,30 Euro/gefahrene Kilometer ansetzen. - Bei Nutzung eines eigenen PKW auch einen individuellen KW-Satz, wenn man die Höhe desselben nachweisen kann (Vollkostenrechnung). Die durch die Reise entstandenen Benzinkosten sind nur absetzbar, wenn ein eigener Firmenwagen unterhalten wird (das ist hier nicht der Fall). Also kein Ansatz bei der USt-Voranmeldung. - Diese Kosten sind keine Betriebsausgaben. Zu fragen wäre, ob bei geringem Geschäftsvolumen überhaupt USt verlangt werden sollte - unter einem Jahresumsatz von € 17.500 kann man auf die USt-Erhebung verzichten §19 UStG (dann gibts natürlich auch keinen VSt-Abzug).