Umsatzsteuervoranmeldung Rechnungsdatum ausschlaggebend?

2 Antworten

In der nächsten Voranmeldung gibst du all die Rechnungen mit an, die dir bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Das Datum ist nur für den Jahrsabschluß wichtig, damit die Rechnungen in die jeweils richige Abrechnungsperiode gebucht werden. Dies betrifft jedoch den Nettobetrag ist bei der Umsatzsteuer nicht relevant.

Das die Steuer erst angemeldet werden darf wenn diese gezahlt wurde, kann ich mir gut vorstellen, jedoch würde ich immer alle angeben die vorliegen, denn bei den Rechnungen mußt du ja auch alle bereits mit angeben, egal ob der Geldeingang erfolgt ist oder nicht. Die Zahlungsverpflichtung der Steuer entsteht, soweit ich weiß, mit Rechnungslegung. Daher hat der Lieferant ja auch schon die Steuer für deine Rechnung abgerechnet bzw. wird diese zahlen.

Falsch was du sagst. Bei der Voranmeldung werden nur die Rechnungen aufgeführt, die von deinem Kunden auch bezahlt wurden.

Würdest du alle Rechnungen aufführen und die Umsatzsteuer abführen, obwohl ein Teil der Rechnungen noch nicht von Kunden bezahlt sind, gäbe das ein heilloses Durcheinander.

Es kann ja auch sein, dass ein Kunde gar nicht zahlt und du hättest dann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.

Nochmals, nur Ausgangsrechnungen die von den Kunden bezahlt wurden, werden in der Voranmeldung betraglich aufgeführt.

Erstellst du eine Rechnung z. B. im Monat März und der Kunde zahlt erst im August, so ist der Zahlungseingang in der Augustvoranmeldung aufzuführen.

Zahlt ein Kunde nicht, wird auch nichts davon in der Voranmeldung angegeben.

Vorsteuer kann erst gezogen werden, wenn die Rechnung auch tatsächlich gezahlt wurde. Also ist hier der Monat zu berücksichtigen, in dem das Geld geflossen ist.