Umsatzsteuervoranmeldung - Reverse Charge verfahren
Hallo, ich mache meine Umsatzsteuervoranmeldung selbst und habe noch eine Fragen die ein Fachmann von euch bestimmt schnell beantworten kann.
Ich habe eine Rechnung aus Österreich erhalten, der Unternehmer hat meine UST ID auf der Rechnung angegeben und daher habe ich die Rechnung ohne UST erhalten. (Reverse-Charge verfahren). Es handelt sich um eine Dienstleistung, keine Ware wurde verschickt. Ich muss die Ausgaben soweit ich es richtig verstanden habe in Feld 46 im Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular angeben und die Steuer selbst berechnen und in Feld 47 eintragen.
Frage: Ist Feld 46 wirklich richtig und kann ich den Steuerbetrag den ich bezahlen soll in einen anderen Feld gegenrechnen? Es sind Betriebsausgaben. Wenn ja, welches Feld kommt hier in Frage?
Liebe Grüße, DGoog
2 Antworten

Feld 46 und 47 ist richtig. Die Vorsteuer wird in das Feld 67 eingetragen. Ergebnis 0

Die in der Reverse Charge berechnete Steuer, die Du zahlen mußt, wird dadurch kompensiert, dass Du den gleichen Betrag in die Vorsteuer einrechnen kannst.
Insgesamt ein Nullsummenspiel.