Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer bei Schülerzeitung?
Hallo heute suche ich mal auf diesem Weg ein bisschen Hintergrundwissen. Und zwar kümmere ich mich um das Marketing unserer Schülerzeitung, ich bekomme also von Unternehmen Anzeigen die wir drucken und wir bekommen dafür dann Geld. So haben wir auch eine Anzeige einer Firma gedruckt die jetzt aber seit ner Weile immer wieder die Rechnung überarbeiten lässt. Jetzt sind alle Fehler behoben bis auf einen und zwar verlangen sie eine Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Nach dem Kleinunternehmergesetz brauchen wir keine Steuern zahlen und wurden daher nie mit etwas in der richtung konfrontiert... Außerdem sind wir alle unter 18 und keiner besitzt eine eigene Steuernummer. Kann man da was machen? Und müssen wir uns als Schülerzeitung mit einem Umsatz von weniger als 100 Euro pro Ausgabe über sowas überhaupt Gedanken machen?
Vielen Dank für eure Hilfe :)
2 Antworten
Ich widersprech Helmuthk jetzt einfach mal mutig und sag, dass § 19 Abs. 1 letzter Satz meint, dass sie die gesamten § 14 Abs. 4 UStG Angaben weglassen können. Sie müssen also keine Steuernummer auf die Rechnung schreiben, solange sie Kleinunternehmer sind.
Wenn es eine Spende wäre, dann darf gar keine Steuernummer oder ähnliches drauf, denn dann darf nur eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Der Spender hat die Wahl, entweder er erhält die Kleinunternehmerrechnung und hat den BA - Abzug, wenn auch ohne Vorsteuer, oder er hat den eventuellen SA-Abzug (dann müsste aber der Schulträger die Spende bestätigen).
Ihr müsst bei dem zuständigen Finanzamt die Schülerzeitung anmelden und eine Steuernummer beantragen. Diese Steuernummer benötigen die Werbepartner auf Eurer Rechnung. Eine Rechnung muss ämlich nach Steuerrecht folgende Angaben enthalten: Rechnungsaussteller mit Anschrift und Steuernummer - also die Anaben für die Schülerzeitung- die Art der empfangenen Leistung, das Datum der Leistung, den Namen des Leistenden - also die werbende Firma- und den Betrag der Leistung. Eine persönliche Steuernummer der Schüler hilft hier nicht.
aber können wir das als Minderjährige einfach so beantragen, und obwohl wir keine Steuern zahlen, oder eine Steuererklärung abgeben müssen?
Noch einmal: Das betrifft nicht Euch als Schüler sondern als Herausgeber der Schülerzeitung. Dort muss doch eine Name als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes angegeben sein. Der sollte sich um die steuerlichen Angelegenheiten der Schülerzeitung kümmern. Vielleicht kann Euch aber auch Euer Klassenlehrer helfen, die Angelegenheit mit dem Finanzamt zu regeln.
dann kann das ja lustig werden wir sind schüler das mit den altersgrenzen beim visdp haben wir nie ernst genommen und sowas wie nen verantwortlichen lehrer gibts nicht, darauf sind wir schließlich stolz, unabhängig zu sein :P aber kann man dann auch einfach ne Person mit Steuernummer angeben obwohl eigentlich das Geld uns zu Gute geht?
Das hilft den Schülerzeitungen weiter, wenn nämlich die spendenden Firmen künftig aus formellen Gründen keine Spenden mehr zahlen.