Umsatzsteuer, wo in dem Formular, setzte ich den Lagerraum Keller ab?

4 Antworten

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Was hat Umsatzsteuer mit Werbungskosten zu tun? Eigentlich nichts. Du vermischt da einiges. Bei der Umsatzsteuer geht es um getätigte Umsätze und um die Vorsteuer, sonst um nichts. Beim Selbstständigen Kaufmann gibt es keine Werbungskosten, die gehören zur Einkunftsart "Einkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit" = Arbeitnehmer! Die musst als Kaufmann je nach Umfang des Geschäfts entweder eine Einnahmenüber- schußrechnung oder eine Buchhaltung machen. Die Kosten für Lagerräume gehören in der Buchhaltung bzw. EÜR verbucht, diese mindern den Gewinn. Der Gewinn wird in die Anlage "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" der Einkommensteuer- erklärung eingesetzt. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Deine Antwort ist zwar richtig, aber ich bin überzeugt, dass Suleixia nichts damit anfangen kann. Außer vielleicht, dass sie zur Einsicht kommt, dass die Sache doch ein wenig komplexer ist und Hilfe dringend angeraten.

Aus Deiner Frage ergibt sich für mich, dass Du - Entschuldigung - von keiner Sachkenntnis getrübt bist.

Und jetzt meinst Du, wenn Dir hier im Forum irgendwelche Ratschläge erteilt werden, kommst Du klar?

Hast Du Dir schon mal das Formular "Umsatzsteuererklärung" angesehen?

Ich gehe mal davon aus, dass Du ohne professionelle Hilfe (Steuerberater) nicht klar kommen wirst.

Und noch zur Information: Ein Lohnsteuer- Hilfeverein darf bei Gewinneinkünften nicht tätig werden.

Wieso Antwortest du mir? Hast du mir jetzt irgendetwas nützliches mitgeteilt? Nein, sondern nur meine und deine Zeit verplempert!

DANKE für diesen (un)nützlichen Beitrag!

@Suleixia

Das war nach meiner Auffassung kein unnützer Beitrag.

Es ging mir nur um den Hinweis, dass Du ohne professionelle Hilfe nicht weiter kommst

Und kein Berufskollege wird Dir hier einfach mal so Steuertipps geben.

@Helmuthk

es geht sich doch darum, wo ich es eintragen muss. Nicht darum, ob ich es kann, ob ich es sollte, wie ich es absetzten kann ect.

Brauche in dem Sinne ja keine steuerlichen Tipps, sondern nur einen kleinen Hinweis darauf, wo ich es in welcher Anlage absetzten kann.

Danke

@Suleixia

Du brauchst nicht nur steuerliche Tipps, du brauchst wenigstens einen Crashkurs in Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und vermutlich auch noch einen kleinen Schubser in Gewerbesteuer.

Dir ist nicht mir ein zwei Hinweisen, wo was eingetragen werden soll, geholfen, weil da einfach zuviel im argen liegt und schon dein Ansatz, einen Kellerraum in der USt-Erklärung "absetzen" zu wollen, ein dreifach falscher Ansatz ist.

Und eben das zu erklären, was da falsch ist und wie du das richtig machst, ist nicht in ein zwei Sätzen zu erklären.

Helmuthk ist einer der wenigen gestandenen Helfer in Steuerfragen hier. Und wenn er dir den Tipp gibt, wenigstens für ein Beratungsgespräch einen Steuerberater aufzusuchen, dann war das ein seeeehr hilfreicher Ratschlag.

Ich möchte den Tipp noch um einen weiteren ergänzen: Existenzgründerkurs der IHK. Kostet wenig, bringt viel.

@Kleinalrik

Da kann ich mich HelmuthK und Kleinalrik sowie Gullup und Theresamaria nur anschließen!

Warum spart ihr alle immer an der falschen Stelle.

Die Frage ist, ob du für den Kellerraum Vorsteuer bezahlst. Nur dann kannst du die Vorsteuer geltend machen.

Was meinst du den mit Werbungskosten? Für welche Einnahmen?

Ich wollte nicht wissen, ob ich den Keller absetzten kann, sondern wo ich es in welchem Formular schreiben muss.

Vielen Dank

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Du bist so weit weg von der korrekten Antwort, dass Du die Antwort von Teresamaria nicht verstehst. Diese Unkenntnis wurde aber auch schon in der Überschrift deutlich.

Deine Kenntnisse werden nicht ausreichen Dich durch die Veranstaltung zu führen. Das Risiko Dich in eine Steuerhinterziehung zu führen ist einfach zu groß. Dann retten Dich auch keine 500 Euro mehr bzw. die Folgen werden die gut übersteigen.

Das ist viel Geld. Allerdings etwas mehr als 41,50 Euro pro Monat. Ich würde zu einer dringenden Umorganisation Deines Gewerbes raten.