Umsatzsteuer: werklieferung bei ausschachtungsarbeiten?

2 Antworten

Ausschachtungsarbeiten können nie Lieferungen sein, denn was soll hier geliefert werden?

Das sind Sonstige Leistungen.

Im Umsatzsteuerrecht gibt es nur die Unterscheidung zwischen Lieferungen und Sonstigen Leistungen.

Wenn Du bei Deinem Bäcker ein Brot kaufst, erbringt der Bäcker eine Lieferung an Dich.

Wenn Du Räume mietest, erbringt der Vermieter eine Sonstige Leistung, nämlich einen Vermietungsumsatz.

wende dich bitte an einen Steuerberater,denndies ist keine Baufrage !

MFG Wollelan