Umsatzsteuer wenn Rechnung nicht vollständig bezahlt?
Hallo, ich möchte mich umsatzsteuerpflichtig selbständig melden (Verzicht auf Kleinunternehmerregellung) in meinem Beruf (IT). Nun leiste ich aber bei einem Freund gelegentlich Pflegedienst, was mit nur 9 Euro die Stunde vergütet wird. Dieser Freund hat auch keine Gelder, die Umsatzsteuer zu zahlen. Statt 10,71 Euro pro Stunde (incl. USt) könnte er mir nur 9,50 Eur zahlen. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat das für mich bei IST-Versteuerung? Wenn die Rechnung nicht komplett bezahlt wurde, kann ich ja auch nicht die komplette Umsatzsteuer abführen? Muss ich überhaupt die USt auf der Rechnung ausweisen, wenn es sich um so kleine Beträge handelt? Darf ich als selbständige IT-Fachkraft überhaupt nebenberuflich Pflegedienst leisten?
3 Antworten
Bei Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer aus den vereinnahmten Umsätzen abgeführt, also aus dem, was tatsächlich bezahlt wurde.
Wenn du die Rechnung über 10,71 Euro ausstellst, muss sie auch so bezahlt werden. Wenn du die Rechnung über 9,50 Euro ausstellst, bekommt das Finanzamt dann 19% davon.
über uneinbringbare Forderungen abschreiben
du stellst die Rechnung mit Mwst aus, in dem Monat fällt diese auch an, unabhängig welche Raten dein Freund zahlt und wann
Bei IST-Versteuerung bezahle ich dann doch aber nur die USt, die mir wirklich bezahlt wurde. Und zahle ich dann USt von 9,50 EURO oder von 10,71 EURO?
das Spiel läuft anders, du stellst Rechnung über die 10,71 inc. am Ende des Monats - du zahlst die Mwst noch in dem Monat ans FA über die Steuervoranmeldung - wann dein Freund zahlt ist zweitrangig
du bist Unternehmer, und unterliegst der Buchhaltungspflicht, damit ist es Essig mit der Ist-Besteuerung
du bist Unternehmer, und unterliegst der Buchhaltungspflicht, damit ist es Essig mit der Ist-Besteuerung
Weder ist man als Unternehmer zwangsläufig buchführungspflichtig, noch bedeutet Buchführungspflicht automatisch Wegfall der Ist-Besteuerung.
Und wenn sie nun mal nicht so bezahlt wird?