Umsatzsteuer-Vorauszahlung Konto
Hallo habe eine Frage zu Rechnungswesen
Wir sollen die Ust-Konten als Hausaufgaben machen .. ich habe nachgelesen, dass die Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer über das Umsatzsteuer-Vorauszahlungs Konto abgeschlossen werden! .. Die Zahllast steht dann im Soll und wird gegen die Bank gebucht , richtig ? Dann haben wir eine Aufgabe bei der schon 5000,- auf dem UstVz Konto im Soll stehen, was bedeutet das , dass sich die Zahllast um 5000 erhöht ? oder ist das eine Zahlung vom vorherigen Voranmeldezeitraum ?
Danke im Voraus
1 Antwort
Hi,
ich bezweifle, dass da steht. Das widerspricht nämlich dem Umsatzsteuergesetz.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden u.a. die steuerpflichtigen Umsätze an das Finanzamt gemeldet. Dabei ist uninteressant was auf dem Konto Umsatzsteuer steht. Selbst wenn durch Rundung dort ein abweichender Betrag entstünde, hier interessiert sich niemand dafür.
Die Vorsteuer wird, ordnungsgemäße Buchungen unterstellt natürlich für den Zeitraum vom Konto abgelesen.
Erst mit Bilanzaufstellung werden die Konten abgeschlossen. Dabei entsteht inklusive der am 31.12. noch nicht abgegebenen Voranmeldung für das IV. Quartal oder November und Dezember eine USt-Forderung oder Verbindlichkeit. Die wird entsprechend bilanziert. Dabei werden soweit möglich die Konten Umsatzsteuer, Vorsteuer und USt-Vz abgestimmt. Dann erfolgt der Abschluss über das Bilanzkonto.
Ein Abschluss des USt-Kontos über das Konto Vorauszahlungen würde keine Verprobung der Umsatzsteuer mit den Umsatzerlösen mehr zulassen.
In der Praxis wird von vielen nicht einmal der Abschluss über das Umsatzsteuerkonto gemacht, da so die Konten Umsatzsteuer, Vorsteuer und Vz erhalten bleiben und im Kontennachweis einsehbar sind. Die Bilanzprogramme stellen von sich aus den Saldo in der Bilanz ein.
Was die Zahlen in der Aufgabe bedeuten sollen kann ich schlecht erkennen, da auch Zeiträume und Zusammenhang mir nicht schlüssig genug sind. Denn normal wird auf dem Konto nur die Zahlung an das Finanzamt gebucht. Für die Voranmeldungen des laufenden Kalenderjahres. Für alte Jahre wird gegen die entsprechenden Konten USt-Vorjahr oder USt frühere Jahre gebucht.
Grundsätzlich muss Dir für die Aufgabe ja gesagt worden sein, wo die Gegenbuchung erfolgt. Bank oder Vorsteuer. Jedenfalls bei Soll-Buchung. Dann ist die Frage auf welchen Zeitraum sich die Buchung/Bezahlung bezieht. Anders bekommt man keinen Sinn in die Aufgabe.