Ummeldung Religionsgemeinschaft?

4 Antworten

Es gibt Religionsgemeinschaften, die den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft besitzen. Nur diese Religionsgemeinschaften dürfen Kirchensteuer erheben. Es tun aber nicht alle.

Du sagst, du bist ausgetreten, dann warst du wohl Mitglied in einer ev. oder kath. Kirche, das sind neben einigen anderen öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. daher musst du das ankreuzen, keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehörig (falls es keine dritte Alternative gibt)

Das anderen bedeutet, du bist in einer Religionsgemeinschaft, die aber keine Kirchensteuer erhebt, wie zum Beispiel Freikirchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt viele Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und das Freiwilligkeitsprinzip auch auf die Finanzen anwenden und deshalb ausschließlich Spenden entgegennehmen, also auch die Dienstleistung "Kirchensteuer" des Staates nicht in Anspruch nehmen.

Wenn du aus ausgetreten bist, gehörst du keiner Religionsgemeinschaft, also insbesondere keiner öffentlich-rechtlichen an. (Wobei ich mich frage, ob die das überhaupt fragen dürfen. Staat, Länder und Kommunen interessiert ja nur die Steuer an dieser Angelegenheit.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Finanzamt holt sich aber manche Daten vom Einwohnermeldeamt... die sind alle vernetzt.

@PaulPeter44

Eben. Die hat nur zu interessieren, ob sie einen Mitgliedsbeitrag von dir einziehen sollen oder nicht. (nach heutiger Auffassung von "negativer" Religionsfreiheit)

@PWolff

Du meinst, man sollte in so einer Ummeldung nur fragen dürfen: Kirchensteuerpflichtig oder nicht, ja oder nein.

Alles andere ist unwichtig fü den Staat.

Kreuz doch einfach beides an. Sollen sie sich was aussuchen.

Dann bist Du keiner Steuererhebenden ...angehörig

Kannst Du mir den Unterschied der beiden erklären? Ich les das zum ersten Mal.

@AriZona04

Ganz einfach , das eine heisst du gehörst einer Glaubensgemeinschaft an, die Kirchsteuerpflichtig ist ( Evangelisch, Katholisch ...), das andere Du gehörst entweder keiner oder einer Glaubensgemeinschaft an die eben nicht durch den Staat Kirchensteuer einzieht ( Atheist, Neo-Pagane ... )

Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienbündels aus Rechten und sonstigen Vorteilen, welches Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus eingeräumt wird.

Dann bist Du keiner Steuererhebenden ...angehörig

Nach deiner Definition, und wenn der FS vorher ev. oder kath. war, müsste er doch "keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zugehörig " ankreuzen., weil er doch ausgetreten ist.

Bei keiner steuererhebenden Reli... angehörig wäre er Mitglied der Religionsgemeinschaft, die aber keine Steuern erhebt.

@PaulPeter44

stimmt - macht aber technisch keinen Unterschied, er muss keine Kirchensteuer zahlen

@Jadedragon

Steuerlich gesehen macht es keinen Unterschied, aber für den FS vielleicht.

Weil er bei dem einen ankreuzt, dass er Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, was er ja nicht sein will.

@PaulPeter44

Immer noch richtig allerdings war von der 3. Option in der Frage nicht die Rede :)