Ummeldung Religionsgemeinschaft?
Was ist der unterschied zwischen "keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörend" und "keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehörig" auf dem Formular zur Ummeldung des Hauptwohnsitzes? Ich bin ausgetreten und muss das ausfüllen.
4 Antworten
Es gibt Religionsgemeinschaften, die den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft besitzen. Nur diese Religionsgemeinschaften dürfen Kirchensteuer erheben. Es tun aber nicht alle.
Du sagst, du bist ausgetreten, dann warst du wohl Mitglied in einer ev. oder kath. Kirche, das sind neben einigen anderen öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. daher musst du das ankreuzen, keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehörig (falls es keine dritte Alternative gibt)
Das anderen bedeutet, du bist in einer Religionsgemeinschaft, die aber keine Kirchensteuer erhebt, wie zum Beispiel Freikirchen.
Es gibt viele Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und das Freiwilligkeitsprinzip auch auf die Finanzen anwenden und deshalb ausschließlich Spenden entgegennehmen, also auch die Dienstleistung "Kirchensteuer" des Staates nicht in Anspruch nehmen.
Wenn du aus ausgetreten bist, gehörst du keiner Religionsgemeinschaft, also insbesondere keiner öffentlich-rechtlichen an. (Wobei ich mich frage, ob die das überhaupt fragen dürfen. Staat, Länder und Kommunen interessiert ja nur die Steuer an dieser Angelegenheit.)
Eben. Die hat nur zu interessieren, ob sie einen Mitgliedsbeitrag von dir einziehen sollen oder nicht. (nach heutiger Auffassung von "negativer" Religionsfreiheit)
Du meinst, man sollte in so einer Ummeldung nur fragen dürfen: Kirchensteuerpflichtig oder nicht, ja oder nein.
Alles andere ist unwichtig fü den Staat.
Ja.
Kreuz doch einfach beides an. Sollen sie sich was aussuchen.
Dann bist Du keiner Steuererhebenden ...angehörig
Kannst Du mir den Unterschied der beiden erklären? Ich les das zum ersten Mal.
Ganz einfach , das eine heisst du gehörst einer Glaubensgemeinschaft an, die Kirchsteuerpflichtig ist ( Evangelisch, Katholisch ...), das andere Du gehörst entweder keiner oder einer Glaubensgemeinschaft an die eben nicht durch den Staat Kirchensteuer einzieht ( Atheist, Neo-Pagane ... )
Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienbündels aus Rechten und sonstigen Vorteilen, welches Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus eingeräumt wird.
Danke!
gern
Dann bist Du keiner Steuererhebenden ...angehörig
Nach deiner Definition, und wenn der FS vorher ev. oder kath. war, müsste er doch "keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zugehörig " ankreuzen., weil er doch ausgetreten ist.
Bei keiner steuererhebenden Reli... angehörig wäre er Mitglied der Religionsgemeinschaft, die aber keine Steuern erhebt.
stimmt - macht aber technisch keinen Unterschied, er muss keine Kirchensteuer zahlen
Steuerlich gesehen macht es keinen Unterschied, aber für den FS vielleicht.
Weil er bei dem einen ankreuzt, dass er Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, was er ja nicht sein will.
Immer noch richtig allerdings war von der 3. Option in der Frage nicht die Rede :)
Das Finanzamt holt sich aber manche Daten vom Einwohnermeldeamt... die sind alle vernetzt.