Ummelden unter 18 oder lieber nicht?

3 Antworten

Wer bezahlt denn eure Miete?

Du kannst dich bei der Familienkasse melden und fragen, ob das Geld auf dich umgemeldet werden kann. Aber meist geht das nur, wenn du schon volljährig bist und offiziell ausgezogen bist (den Papierkram erledigt hast). Sonst könnte ja jeder sagen, er will das Geld an sich ausgezahlt bekommen.

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378323.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378326

Hier kannst du z.B. eintragen, dass das KIndergeld an dich gezahlt werden soll. (Gib dort auch deine neue Anschrift an und alles, was sich geändert hat)

Hi, warum dann nicht ummelden? U.U. müsste sowieso noch ein Elternteil unterschreiben, ich weiß es aber nicht.

Kindergeld kannst du mittels Abzweigungsantrag nur für dich selber beantragen wenn du 18 bist und nicht im Elternhaus gemeldet bist.

Aber, wenn man es einvernehmlich regelt, musst du auch keinen Abzweigungsantrag stellen. Dann ändern die Eltern einfach mittels "Änderungsmitteilung" die Bankverbindung für das Kindergeld (wenn du das einzigste Kind bist).

Kindergeld kann das Kind beantragen wenn die Eltern keinen Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeldes leisten.

Wenn die Eltern evtl. ALG2 evtl. auch (nur) aufstockend beziehen, wird ihnen das Kindergeld als Einkommen angerechnet solange du dort gemeldet bist.

Kindergeld für Ü18 ist auch an Bedingungen geknüpft! Siehe Kindergeldmerkblatt.

julia070111 
Fragesteller
 14.03.2016, 13:10

Mir wurde gesagt ich sollte lieber warten wegen dem ummelden wegen dem ganzen Papierkram, aber wenn ich das nicht mache kriege ich ja kein Kindergeld  von meinen Eltern und das steht mir doch eig zu oder nicht ?

ellaluise  14.03.2016, 17:05
@julia070111

Na ja, wenn die Eltern es so wollen. Der Papierkram bleibt später auch der Gleiche. Fang doch einfach langsam an.

sassenach4u  17.03.2016, 16:00
@julia070111

Bis du 18 bist, steht es deinen Eltern zu, dafür sollen sie davon auch für dich sorgen. Ziehst du vorher aus, kannst du das nur mit deren Zustimmung

Meldepflichtig sind alle Personen ab 16 Jahre.

Der Wohnungsgeber (meistens der Vermieter) ist zudem verpflichtet allen einziehenden Personen ab 16 eine Bestätigung auszustellen. Danach müssen die Personen sich binnen 2 Wochen ummelden, ansonsten droht eine Geldbuße.

Meine Eltern wollen mir nicht eher das Kindergeld geben bevor ich nicht
umgemeldet bin, weil sie sonst noch alles Zuhause für mich mitbezahlen
müssten..Aber soviel ist das doch nicht oder ?

Kann man so pauschal nicht sagen. Wohnen Deine Eltern selbst zur Miete und es werden z. B. Wasser und Müll nach Personen abgerechnet kann da schon einiges zusammen kommen.

julia070111 
Fragesteller
 14.03.2016, 08:54

Aber es ist doch nicht soviel das die das ganze Kindergeld einbehalten können oder ?