Ummelden in alte Wohnung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles Humbug :D

Wo steht denn bitte, dass wenn du eine Mietwohnung hast und bezahlst, dass sie dann tatsächlich auch bewohnt sein muss?

Mietrecht und Melderecht musst du trennen.

In der Wohnunggeberbescheinigung wird ja nicht angegeben, dass du ein Mietverhältnis besitzt, sondern unter anderem seit wann du die Wohnung bewohnst.

Ob das Mietverhältnis vorher bereits bestanden hat spielt keine Rolle.

Trotzdem würde es der Vermieter schon aufgrund der Post usw. gerne wissen wenn du umziehst.

Du musst nun also folgendes tun:

  • deinem Vermieter beichten das ihr ausgezogen seid vor einiger Zeit
  • ihm sagen, dass ihr jetzt wieder einzieht
  • ihm um eine dementsprechende Wohnungsgeberbescheinigung bitten

Danke für die Antwort. Habe mir diese Bescheinigung jetzt geholt und gehe dann mal zum Vermieter.

Vermieter stellt sich natürlich Quer und hat jetzt den 1.12.2009 eingetragen, weil er sonst angeblich ein am Ar... kriegt. mh.... Jetzt könnte ich also nur noch zum Meldeamt und dort versuchen zu erklären, dass wir halt wegen dem Lungenkrebs meines Schwiegervaters zu ihm gezogen waren und jetzt halt wieder zurück in die alte Wohnung sind???!! Alles Shit

@Sayu55

Dann bist du verpflichtet der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen, dass er es verweigert dir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Deinem Vermieter kannst du sagen, das er damit gemäß § 54 (2) Nr.3 des Bundesmeldegesetzes ein Bußgeld bis zu 1000 EUR von der Meldebehörde bekommen kann.

@Sayu55

Weiterhin kannst du deinen Vermieter sagen, dass er nicht eintragen soll wann das Mietverhältnis begann, sondern wann ihr JETZT wieder eingezogen ist.

Leider ist es für ihn schwer nachvollziehbar, weil er nicht wusste das ihr ausgezogen seid.

Er MUSS also das jetztige Datum wieder eintragen.

Habe am do einen Termin beim Meldeamt. Dankeschön

Wollte noch mal kurz Bericht erstatten. War Heute beim EMA. Die Dame war sehr freundlich und die Ummeldung lief ohne Probleme. Habe einfach gesagt, dass mein Mann das Jahr viel unterwegs war und es meinem Schwiegervater halt so schlecht ging und das mir damals bei der Ummeldung zu den Schwiegereltern versichert wurde, dass es keine Probleme gibt wenn ich irgend wann wieder in meine alte Wohnung ziehe. Habe auf ganz schlau gemacht und gesagt das der Vermieter einfach nicht verstanden hat das man zwischen Mietrecht und Melderecht unterscheiden muss. 😉 Sie meinte das viele Vermieter den Fehler machen und anstatt das Einzugs Datum den Tag nehmen, an dem der Mietvertrag unterschrieben wurde. Danke für alles

Indem ihr euch für die neue Wohnung anmeldetet, wurdet ihr vom Meldeamt automatisch für die alte Wohnung abgemeldet. Nun läuft es genau so, ihr meldet euch für die neue (alte) wohnung an und seid damit automatisch für die jetzige Wohnung abgemeldet. Nun weigert sich der Vermieter euch die Wohnungsgeberbescheinigung auszufüllen weil er meint ihr seid noch für diese Wohnung angemeldet. Versucht nochmal mit ihm das zu besprechen, r hat ja keinerlei Nachteil davon. Im Gegenteil, wenn er sich weigert, kann er mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

Rein theoretisch ist die alte Wohnung eine Zweitwohnung. Falls jetzt in der Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird, in welcher diese Wohnung liegt, könnte es passieren, dass nachträglich diese von euch verlangt wird.

Wenn ihr wisst, dass es diese nicht gibt, kann nix passieren. Bleibt der V. bockig, versucht das im Meldeamt zu klären.

Also laut Internet wird bei uns in Gelsenkirchen keine Zweitwohnungssteuer verlangt. Aber wäre es denn wirklich eine Zweitwohnung? Haben ja BEI den Schwiegereltern gelebt. Es bestand auch kein 2. Mietvertrag

@Sayu55

Natürlich darfst du auch mehrere Wohn ungen mieten. Da hast du dann eine Hauptwohnung (die steht im PA) und eine oder mehrere Nebenwohnungen. Die sind auch anzumelden.

Nun bist du, wenn ich dich richtig verstand, melderechtlich in der Wohnung der Schwiegereltern beim Meldeamt angemeldet. Diese Adresse steht auch demnach in deinem PA. Mit der Anmeldung bist du automatisch für die alte Wohnung abgemeldet, obwohl du dort weiter Miete zahltest. Du hast versäumt, diese als Nebenwohnung umzudeklarieren. Da  du nun in deine alte Wohnung zurück willst, die du aber nie gekündigt hast, aber dort nicht mehr gemeldet bist, musst du dich für diese neu anmelden. Dabei musst du nun die seit Nov. vorgeschriebene Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen aus der hervorgeht, dass du nun in diese Wohnung (melderechtlich!) eingezogen bist. Solang du bei Schwiegereltern wohntest, hattest du dort deinen Hauptwohnsitz und die alte Wohnung war Nebenwohnung. Nun wird die Nebenwohnung wieder Hauptwohnung.

War denn die alte Wohnung gekündigt? Oder lief das Mietverhältnis weiter und es wurde dafür weiter Miete gezahlt? Oder war eine der beiden Wohnungen als Neben- bzw- Zweitwohnung gemeldet?

Die Wohnung lief ganz normal weiter. Miete wurde jeden Monat gezahlt und sie lief auch nicht als 2. Oder Nebenwohnung. Weil es ja meines Wissens immer hieß, dass man so viele Wohnungen anmieten kann, wie man lustig ist. Man muss sich da melden, wo man lebt. Der Vermieter war total stur. Wir wissen doch nicht das sie umziehen bzw umgezogen sind. Doch... Habe ich gesagt. steht doch in meinem Perso. Habe ihm dann gefragt wie es läuft wenn ich mich z.b. Von meinem Mann trenne und dann ausziehe. Nach einem Jahr ziehen wir dann doch wieder zusammen und ich melde mich wieder bei ihm. Er meinte: trotzdem 1.12.2009. voll Banane...

Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung werdet Ihr sicher Probleme bei der Ummeldung bekommen.

Entweder erklärt Ihr jetzt dem Vermieter die Situation und bittet ihn um Ausstellung dieser Bestätigung oder versucht es beim EMA ohne.