Umgezogen, aber noch nicht umgemeldet?

3 Antworten

Melde dich um. Es gibt weder eine Strafe noch einen Anschiß.

Ich hoffe es. :/

Eine Strafe gibt es sicher nicht, aber möglicherweise ein Bußgeld.

Hol dir vom zuständigen EMA die Wohnungsgeberbestätigung oder lade sie von der Webseite runter.

Dein Freund als Wohnungsgeber muß diese ausfüllen und unterschreiben.

Das Datum des tatsächlichen Einzuges muß da eingetragen werden. Ab dann hat man 2 Wochen Zeit sich anzumelden.

Wenn in der Bestätigung z. B. der 15.8.2017 als Einzugsdatum stehen sollte könnte es sein das Du ein kleines Bußgeld zahlen mußt oder mit einen Anschiss davon kommst.

Okay, vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)

Geh hin, melde dich um und die werden dir das alles beantworten

Würde mich gerne auf den Anschiss vorbereiten. :D