Umgangsreglung Sohn 3 Jahre Ferien Feiertage Vater braucht Hilfe!

5 Antworten

Hallo, du bist hier im Recht und auch nicht....solange du den Umgang nicht gerichtlich regeln lässt kannst du auf nichts bestehen. Wenn du an einem We nicht kannst hast du tatsächlich Pech gehabt, sie muss kein We verschieben (auch nicht mit Gerichtsbeschluß)....sie sollte es aber im Sinne des Kindes möglich machen. Wenn du vor Gericht gehst, bekommst du die Hälfte der Ferien und der Feiertage dazu, aber was bringt's? Der Kleine hat 2 Wochen Ferien und du bekommst ihn doch 1 Woche, das ist doch die Hälfte. Es zählen die tatsächlichen Ferien des Kindes, nicht die Schulferien, die zählen erst wenn er in der Schule ist. Momentan kannst du also nicht viel verändern per Gericht. Wenn sie sich allerdings weiterhin so benimmt und gegen dich arbeitet solltest du das in Betracht ziehen. Hast du denn überhaupt so viel zeit für dein Kind? musst du nicht arbeiten Nachmittags? Bedenke: ein Urteil muss nicht nur die Mutter erfüllen, du auch...falls du arbeitslos bist und wieder in Arbeit kommst kannst du die Nachmittage nicht einfach wieder streichen die du dir erstritten hast, dann musst du für die Betreuung des Kindes sorgen.

Das ist kein Fall für die Lebensberatung, sondern für einen Anwalt, das Jugendamt oder Familiengericht, da du auch das Sorgerecht hast. Die Lebensberatung kann "beraten'", aber nichts entscheiden.

Das Jugendamt hat mich zur Lebensberatung geschickt, dachte dass ich da gut aufgehoben bin...soll ich nicht erst mal den Termin dort wahrnehmen ???

@SaarPapa

Mit dem JA musst du dich gut stellen, die schreiben eine Stellungnahme ans Gericht, falls es dazu kommt. Du kannst ja mal schauen, was die "Lebensberater" zu sagen haben. Würde mich auch interessieren.

Ich wette, sie raten dir, den Ball flach zu halten und alle Nötigungen geduldig hinzunehmen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung. Die Frage ist allerdings, ob man auf die Art eine Umgangsregelung hinkriegt.

Bei uns war das umgedreht. Meine Tochter war die Wochenendmutter. Kleider hat sie auch keine bekommen.Sie hat alles gekauft und bei sich zuhause liegengehabt. Die ersten Jahre waren auch schlimm, aber irgendwann hat sich alles eingependelt.Warte mal ab,Du hast natürlich recht das ihr die Ferien teilen müßt.Aber wenn der Junge nur 14Tage Ferien hat, sind eine Woche doch in Ordnung. Aber, wie gesagt, wenn er größer wird und in die Schule geht, wird sich das auch ändern.

Danke Uschi für Deine antwort, aber ich seh das anders, der Kindergarten hat 2 Wochen geschlossen, das hat nichts mit den Ferien zu tun, ist ja wohl keine Pflicht in den Kiga zu gehen, wenn die KM 2 Wochen wegfahren will tut sie ja das auch ....

"Lebensberatung" ist ein Witz in der Situation, du brauchst kompetente Leute, die sich mit Umgangsregelung etc auskennen, zB VAFK.

Geh mal zum VAFK.de (speziell Erste Hilfe) und les die Tipps von Joegranato hier bei GF.

Hallo Die Lebensberatung solltest du einfach mitmachen und als Belustigung sehen kommt auf jeden Fall gut wen es später vor Gericht geht! Ich selber darf zur Diakonie gehen regelmäßig dies wurde bei mir vom Gericht angeordnet! In deinem Fall würde ich mir einen guten Anwalt nehmen und auf das Umgangsrecht ein klagen! Leider Hilft dir weder das Jugendamt noch eine Beratungsstelle richtig weiter. Mit dem Jugendamt solltest du dich auf jeden Fall gut stellen und immer um Hilfe bitten diese Erfahrung habe ich selber gemacht und das Jugendamt hat dies auch positiv bei Gericht gewertet. Ich habe selber diese ganzen Erfahrungen durchleben müssen seit zwei Jahren geht das ganze jetzt schon! Mittlerweile lebt sogar meine kleinste Tochter (6Jahre) seit 6 Monaten bei mir und meiner neuen Frau! Wehre dich gegen diese Machenschaften deiner Frau! Sommerurlaub stehen dir zwei Wochen zu mit deinem Kind sowie auch jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag. Weihnachten und Silvester immer wechselseitig ! Viel Erfolg

Danke für Deine Aufbauende Nachricht, im Moment hab ich den kleinen auch noch Mittwochs, das klappt auch prima, eine Umgangsregelung wird mir doch bestimmt nicht diesen Tag streichen ? Was kostet mich denn das so in etwa die Reglung vom Gericht festlegen zu lassen ??? Muß die Mutter auch einen Teil dazu bezahlen ?