Umgangsrecht/gerichtliche Festsetzung, außergerichtliche Einigung im Nachhinein, was gilt?
Ich bin seit fast 3 Jahren vom Kindsvater getrennt. Meine Tochter ist 6 Jahre alt. Es gab damals eine Gerichtsverhandlung bezüglich des Unterhalts und des Umgangsrechts. Zu seiner Zeit wurde festgelegt dass der Kindsvater meine Tochter jedes 2. Wochenende, von Freitag Nachmittag bis Montag früh, haben kann, sowie jeden 2. Dienstag und Donnerstag Nachmittag. Das mit Dienstag und Donnerstag haben wir recht schnell wieder abgeschafft weil es meine Tochter nur zu sehr durcheinander gebracht hat. Inzwischen ist sie fast 7 Jahre alt und kommt demnächst in die Schule. Kann man das Umgangsecht ändern lassen, aufgrund der neuen Situation mit der Schule? Ich würde sie nämlich gern schon Sonntag Abend wieder bei mir haben, um schulische Sachen noch zu regeln und sie dann montags selbst in die Schule bringen. Dazu muss ich vielleicht noch sagen dass ich keinen guten Kontakt zum Vater habe. Er sieht nur seine Rechte und nicht seine Pflichten, weshalb er im Moment auch einfach keinen Unterhalt mehr zahlt. Aber im Gegenzug plötzlich anbringt dass er sie auch Dienstag und Donnerstag sehen könnte, weil es damals so vereinbart war. Kann ich mich darauf berufen dass wir es damals persönlich so beschlossen haben dass er nur die Wochenenden hat oder muss ich das im Titel ändern lassen?
3 Antworten
Außergerichtlich kannst du vereinbaren was du willst. Das ist natürlich besser, wenn beide damit einverstanden sind. Man sollte nicht immer zum letzten greifen müssen, wenn es um Familienangelegenheiten geht.
Wenn es mit den Zeiten der Schule vereinbar ist, kann das Kind nach wie vor auch unter der Woche zum Vater, wie sonst auch.
Wenn ihr aber nicht auf einen Nenner kommt, muss leider wieder ein neues Verfahren angestrengt werden, die euch die Entscheidung dafür abnimmt.
Ich würde es erst im Guten probieren.
Unterhalt hat damit nichts zutun und muss extra eingeklagt werden.
Jetzt wo das Kind in die Schule kommt, sind Besuchszeiten unter der Woche meist eh nicht möglich, das kann auch er nicht ändern. Daher würde ich die Zeiten unter der Woche lassen und dafür jedes Wochenende, einmal von Freitag bis Sonntags und eine Woche Freitags bis Samstags. Nur jede 14 Tage finde ich zu lange und das wäre eine Alternative und auch fürs Kind gut, wenn es den Vater öfters sehen kann.
so ein schwac hsinn. natürlich hat das kind auch das recht auf umgang unter der woche. wenn der vater sich also auf die umgänge unter der woche beruft, wäre sogar ratsam die zwei tage durch eine übernachtung zu verbinden.
Mein Tipp lautet ganz klar: bespreche das mit deiner Anwältin. So bist du immer auf der sicheren Seite.
Dein Wunsch ist völlig verständlich und auch nachvollziehbar. Zumal das auch nur dem Kindeswohl dient. Kinder brauchen Regelmäßigkeiten und nicht die Abwechslung.
Was den Unterhalt betrifft: bezahlt dein Ex nicht mehr, weil er seinen Job verloren hat, oder weil ihm gerade der Sinn danach steht? Letzteres kannst du gerichtlich einklagen. Hat er seinen Job verloren, kannst du von deiner Stadt/Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Und wenn du sagst, dass dir das zu viel Stress ist, informiere dich beim Jugendamt über eine Beistandschaft. Dann bekommst du eine(n) Sacharbeiter/in, die sich um den Unterhalt kümmert.
Da du sagtest, du stehst in keinem guten Verhältnis zum Kindsvater, würde ich auf den außergerichtlichen Weg verzichten.
es gibt doch garkeinen grund das kind schon am sonntag zu haben. wozu? der vater holt das kind freitag ab von der schule und bringt es dort am montag morgen wieder hin. die tasche der ersten klasse trägt eh tgl. das gleiche mit und sie nimmt halt montags immer noch einen beutel mit sportsachen und wechselwäsche mit.
vielleicht solltet ihr noch eine übernachtung in den nicht umgangswochenenden einführen oder wechselmodel: 14 tage bei dir und 14 tage bei ihm.
Wir haben damals beide entschieden, gegen dem was im Urteil steht, dass Besuchszeiten unter der Woche unpassend sind. jetzt, nach mehr als einem Jahr, kommt er daher und bezieht sich aufs Urteil...
Ich würde es ja gern alles im Guten probieren. Aber er sieht nur seine Rechte, nicht seine Pflichten.