Umgangsrecht wenn man in eine Wohngemeinschaft zieht?

2 Antworten

garnix. es bleibt alles beim alten. du hast umgang alle 2 wochen am wochenende mit übernachtung. das kind benötigt kein eigenes zimmer und auch kein eigenes bett. wenn du beschließt das dein kind in deinem bett mitschläft ist dies in ordnung. wenn du ihr eine andere schlafmöglichkeit zur verfügung stellst ist das ebenfalls in ordnung. du allein wirst den umgang managen. das ergibt keine probleme. mach dir keine gedanken.

Hallo Topper96, das hat auf das Umgangsrecht keinen Einfluß, solange das Kind einen eigenen kleinen Rückzugsbereich hat und nicht auf einem krummen Sofa nächtigen muss oder bei dir mit im gleichen Bett. Wenn du in dieser WG nur 1 Zimmer hast wirds extrem schwierig. Was ist denn an 400 € auszusetzen, das sind doch ganz normale Mieten. Und mit 35 dürftest du doch genug verdienen um dir eine Mini-Wohnung leisten zu können. Oder hast du da Probleme? (lieb frag) Wenn das Geld nicht reicht könntest du Wohngeld beantragen, oder andere staatliche Hilfen. Wo hängts?