Umgangsrecht Sachen fürs Wochenende

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

so wie es aussieht ja,denn alles fällt ja imm er auf die mutter zurück und ist eine auslegungssache des vaters,der will bestimmt immer gut da stehen und deshalb bist grundsätzlich du schuld,aus sicht der leute oder deines ex. erwähne es doch mal am jugendamt und erkundige dich ,was du machen kannst und das die sachen nie richtig wieder zurück kämen und der vater sich nichts davon an nimmt,da wird dir schon das richtige gesagt und du hast für evtl, fälle schon vor gearbeitet,so das er nicht mehr alles auf dich schieben kann -könnte-,denn man hört zwistigkeiten heraus und deshalb gehe ich davon aus ,das es auch so ist und das ist mein rat dazu. oder abgezählte kleidung ,die er auch ungewaschen wieder mit nach hause bringt,dann hat er halt nichts mehr groß zum wechseln und muss mit dem zufrieden geben ,was da ist und punkt. ich hoffe es hilft. ps. das gleiche spiel hat meine nichte schon drei jahre und es gibt nur streit deswegen. solltest du dich mit deinem ex verstehen,dann übergeh einfach was ich geschrieben habe und deinen ex angeht.

Na und? Meinungsverscheidenheiten mach mal mit Deinem Ex aus, ohne über den Rücken Deines Jungen zu gehen.

Das hat nichts mit dem Rücken meines Kindes zu tun, da ich meinen Sohn dabei außen vor lasse und nur meinen Ex darauf anspreche; leider ohne Erfolg.

@pommely

Deine Frage impliziert das Nachdenken darüber, ob Du ihn nicht mal ohne Klamotten losschicken kannst. Das nenne ich Rücken Deines Kindes.

@Kurushiyama

nein, nennt es sich nicht. irgendwann geht es ins geld und das haben die meisten leute nicht auf bäumen zu hängen. sprich, wenn kv die sachen nicht wiederbringt, würde ich irgendwann davon ausgehen, er hat genügend und würde die lieferung auch einstellen. sollten sie nicht mehr passen, nenne ich ihm gerne geschäfte wo er kleidung second hand nachkaufen kann. entweder hat er dann kleidung oder er kann kind irgendwann nicht mehr mitnehmen. pech. auch mutti muss sich nicht immer alles gefallen lassen.

@timbatal

Wenn er so ein "Super-Daddy" ist, wie er immer vorgibt und seinem Kind auch zeigt, dann kann man doch wohl erwarten, dass die Sachen auch komplett wieder zurück kommen. Von Anfang an habe ich ihm eine Liste mitgegeben, auf der alles drauf stand. Von Unterwäsche über Hausaufgaben und Medikamente. Aber vielleicht sollte ich ihm auch noch seinen "A...." abputzen, wenn man das mit 37 Jahren nicht hin bekommt! Sorry, kein Verständnis für so einen Super-Vater, der noch nicht mal in der Lage ist für den Unterhalt aufzukommen, währenddessen ich über Nachbarschaftshilfe, Reinigungskraft und Zeitung austragen meinen Teil dazu beitrage.

@pommely

@pommely.... ja, nu is wieder gut! und ja ja, du bist "klasse"!!!!

@Kurushiyama. Das seh ich auch so!

Hallo, nein du bist nicht verpflichtet Kleidung oder sonst irgendwas mitzugeben. Während der Umgangszeit ist der Vater komplett dafür verantwortlich. War bei meinem Ex genauso, ich habe die Sachen entweder gar nicht oder total kaputt und versaut wiederbekommen. Daraufhin wurde es zum Thema bei einem Termin vor Gericht wegen Umgangsrecht. Der Richter hat mir bestätigt das ich gar nichts mitgeben muss. Ich habe es aber meinen Kindern zu Liebe trotzdem getan da sie sich geschämt haben in Papas KIK-Klamotten rumzulaufen die er daraufhin besorgt hat. In deinem Fall würde ich ihm die Sachen einfach in Rechnung stellen. Wenn er nicht bezahlt oder die Sachen in Ordnungsgemäßem Zustand wieder rausrückt Umgang einstellen oder Anzeige erstatten. Die Sache mit dem Rücken des Kindes lässt sich leider nie vermeiden, denn um die Kinder gehts ja, bzw. die Probleme entstehen durch den Umgang. Lass dir vom User "timbatal" keine Angst machen bzw. falsche Sachen einreden, er hegt hier ein "Männerwunschdenken" und versucht es über gF als Recht zu verbreiten. Dein Kind ist doch jetzt auch schon alt genug das du ihn mal in die Pflicht nimmst das er seine Klamotten selbst packt und alles wieder mit nach Hause bringt, oder hat er Angst vor seinem Vater?

Das stimmt so nicht! Das Elternteil bei welchen das Kind hauptsächlich lebt, ist verpflichtet Wechselkleidung mitzugeben. Vielleicht war bei dir ja ein besonderer Fall?

Was ich nicht verstehen kann, ist folgende Aussage von dir: > Ich habe es aber meinen Kindern zu Liebe trotzdem getan da sie sich geschämt haben in Papas KIK-Klamotten rumzulaufen die er daraufhin besorgt hat. In deinem Fall würde ich ihm die Sachen einfach in Rechnung stellen. "

Anstelle das du nun zufrieden bist, dass du keine Klamotten mitgeben musst, war es dir auch wieder recht! Soll der Vater für 2 WE´s im Monat Markenkleidung kaufen? Die Kids wachsen - das ist dir schon bewusst oder? Und schließlich bezahlt der KV auch Unterhalt für das Kind. Hiervon können auch Kleider gekauft werden....

Es ist für mich selbstverständlich, dass ich die Kleider auch wieder zurückgebe - manchmal behalte ich sie aber dennoch um sie zu waschen! Es kann natürlich auch mal etwas kapputt gehen - ist in der Schule oder Kiga ja auch nicht anders.

@Keeper1979

Doch Keeper, es stimmt so, ich bin definitiv nicht verpflichtet Sachen mitzugeben. Ich bin nur verpflichtet das Kind mit zu geben und falls notwendig Medikamente die bereits verordnet wurden, die das Kind benötigt. Wenn du es nicht glauben willst nenn mir einen Gesetzestext der das widerlegt. Der Richter hat es meinem Ex auch so bestätigt, da hat er gewusst wie gutmütig ich die ganze Zeit war, aber die Wertschätzung kam zu spät.

@PrinzessinBrain

@PrinzessinBrain

Vielleicht ist es bei Dir eine Einzellfallentscheidung. Oder hast Du einen Gesetzestext parat, der Deine Ausführungen allgemeingültig belegt?

Hallo, Prinzipiell bist du dazu verpflichtet, ja. Aber wenn er dir einen Teil der Sachen nicht mehr zurückgibt und auch auf deine Fragen usw. die Sachen nicht zurückgibt, dann muss er ja einen gewissen "Satz" bei sich haben. Auch wenn es nervig ist, versuche dir zu merken, was fehlt und nur noch das nötigste (sprich, was er immer wieder zurückgibt) mitzugeben. Nervig... kann ich gut verstehen

DH

nö wenn die sachen nicht zurück kommen, dann sage ihm das er das was er noch bei sich hat, nicht mit bekommt und gut ist. ansonsten bist du verpflichtet genügend wechselsachen und hygieneartikel mitzugeben.