Umgangsrecht bekommen,kindesmutter hält sich nicht daran was kann mann tun?
Hallo,ich habe nach knapp 1 jährigem hin und her per gericht mein Umgangsrecht durchgesetzt und habe meine Tochter jetzt seit knapp anderthalb jahren nicht gesehn,so dass für mich erst einmal ein begleiteter Umgang in frage kam. Nur knapp 1 Tag nach dem urteil meinte die KM das sie dafür sorge,das ich mein Kind nicht sehen werde,weil sie ja schon einen anderen "vater",sprich ihren aktueller Freund,hat.. Ich bin da etwas irritiert und weiß jetzt nicht was ich machen soll,ich möchte ja eine weitere eskalation vermeiden,nur ich habe ebenso Angst das ich nicht in Ruhe meine Tochter kennen lernen kann Ich musste nämlich schon mir meine Vaterschaft erklagen,weil sie mich nicht als Vater eingetragen hatte,wir waren nicht verheiratet und sie hat mich wegen eines anderen,der quasi meine Rolle übernommen hat,verlassen.. Soll ich darauf reagieren oder soll ich mich auf das wesentliche,sprich meine Tochter konzentrieren,denn um die geht es ja.? Ich habe einfach keine Lust mehr auf Stress aber schliesslich gibt es ja das urteil beim Familiengericht...Was kann ich tun?
3 Antworten
lass dich nicht auf provokation der km ein. du hast einen beschluss in dem genau steht, wie lange und wie oft der betreute umgang stattfinden wird. daran würde ich blind festhalten.wenn sie weiter boykottiert, sofort anwalt einschalten und klagen.
hast du ordnungsstrafen: ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug des sorgerechtes einfügen lassen, wenn sie sich an den beschluss nicht hält?
bei weiteren verstoß solltest du mit deinem anwalt anstreben das gemeinsame sorgerecht sollte standard sein für dich recht bald und dann das kind zu dir zu holen. - sprich da nicht mit ihr drüber, aber denk mal drüber nach.
www.vatersein.de ist vielleicht eine gute seite für dich.
Dir wird wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als zu kämpfen. Denn wenn die Mutter nicht will, dass du das Kind siehst, wird sie alle Register ziehen, um dir dein Recht zu nehmen.
HIer kommt auch kein begleiteter Umgang in Frage, sondern eine "Umgangsanbahnung." Die sollte aber nach fünf Kontakten abgeschlossen sein.
Ich fürchte, du wirst kämpfen müssen. Wenn du es nicht tust, wird die Mutter dem Kind irgendwann erklären: "Dein Erzeuger hatte ja kein Interesse an dir."
Schade. In anderen Ländern sind die Konsequenzen für solche (meist) Mütter sehr viel härter als bei uns, wo die Mütter es leider nur zu oft schaffen, mit den Gerichten "Fangeball" zu spielen. Das kann in anderen Ländern zum Verlust des Sorgerechts und Aufenthaltsbestimmungsrechtes führen.
Noch ist das Kind klein, aber wenn es älter ist und dich fragen sollte, warum du es so selten gesehen hast, dann spring über deinen Schatten und mache die Mutter niemals schlecht!.
ach so:
geh mal dahin:
Dort wirst du neben individueller Beratung auch sehr gute Foren mit Gleichgesinnten finden, die in einer ähnlichen Situation sind wie du - und oft sehr gute Ratschläge geben können.
Dein Anwalt hat doch hoffentlich gefordert, dass die Mutter ein Zwangsgeld zahlen muß, wenn sie dich das Kind nicht sehen lässt?
wenn sie ein paar tage im gefängnis sitzt, weil sie nicht zahlen kann, wird ihr das nicht mehr egal sein. du musst jetzt konsequent bleiben.
Lässt du das auch vollstrecken?
ja,aber anscheinend ist ihr das egal