Umgang mit Vater der in Ausland lebt

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz sicher lässt du den Vater nicht mit dem Kind ausreisen! Ich würde unter diesen Umständen niemals erlauben dass der Vater das Kind ohne Aufsicht bekommt. Das Gericht kann auch anordnen, dass der Vater seine Papiere hinterlegen muss, wenn er das Kind sehen will.

gibt so etwas auch?

@Tunia

dass dr Vater seine Papiere hinterlegen muss...

@Tunia

Ja, wenn die Gefahr besteht, dass er versucht das Kind zu entführen, muss er vor dem Besuch des Kindes die Papiere hinterlegen. Das ist ein wirksames Mittel eine allfällige Entführung zu verhindern.

@Goodnight

@goodnight - nur das gerede beweist noch lange und zum glück nicht, dass der vater ein entführer sein soll... das wird ganz ganz genau geprüft und muss beispielsweise in dieser geschichte nicht so ausfallen... auch der satz "Ich würde unter diesen Umständen niemals erlauben dass der Vater das Kind ohne Aufsicht bekommt..." spätestens wenns beim gericht angekommen ist, hast "du" nichts mehr zu "erlauben"! da entscheidest schon lange nicht mehr du, sondern der richter!!!

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast und handfeste Argumente dagegen sprechen ihm ohne Aufsicht ein Besuchsrecht / Umgangsrecht zu ermöglichen,dann kannst du selbstverständlich festlegen das dies in Zukunft nur unter Aufsicht erfolgt.

WER oder WAS sagt dir, das du den umgang verweigern "dürftest oder könntest"????