Umgang bei 3-jährigen Kind - Übernachtung beim KV ohne soziale Bindung sinnvoll?

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Hallo mami1409,

wenn keine Bindung zum KV besteht und die Besuche bis Dato sehr sporadisch waren ist eine Übernachtung des Kindes dort kompletter Unsinn. So eine Situation ist einem 3-Jährigen nicht zuzumuten, schon gar nicht wenn der Vater vor seinen Augen ausfallend geworden ist und rumgebrüllt hat. Das Schreiben vom Anwalt ist eindeutig eine Retourkutsche. Hier wird klar, es geht ihm nicht ums Kind, es geht ihm darum dir seine vermeindliche Macht zu demonstrieren. Er kann zwar sein Umgangsrecht einklagen, aber er wird damit nicht mehr Erfolg haben als ohne Gerichtsprozess, denn du bist ja immer bereit gewesen den Kontakt aufrecht zu erhalten und sogar langsam auszuweiten. Er rennt also offene Türen ein. Der Richter wird genervt sein, da dies mal wieder ein unnützer Prozess ist. Er wird auch vor Gericht nicht durchsetzen können das er von jetzt auf gleich Übernachtungswochenenden bekommt. Auch der Richter wird ein langsames herantasten an Übernachtungen und vorherige sehr regelmäßige Treffen vorschlagen.Das Sorgerecht wird er wohl nicht bekommen, denn die Kommunikation zwischen euch ist erheblich gestört und das entspricht nicht dem Kindeswohl.Ich würde deine Anwältin ein einziges Antwortschreiben aufsetzen lassen, wo sie noch mal erklärt das du den Umgang nicht verweigerst und bereit bist eine vernünftige Regelung zu finden mit langsamer Annäherung was natürlich voraus setzt das er die häufigen Termine auch einhält und nicht mehr rumschreit. Wenn er damit nicht einverstanden ist lass ihn klagen, dann wird es richterlich geklärt und ist somit auch rechtskräftig. Dann kann er sich nicht mehr beschweren, muss sich aber an die Regelung halten.

Hallo PBmemorys,

ich danke dir unheimlich für deine sachliche Antwort. Es ist nie leicht objektiv zu sein, aber irgendwann ist selbst bei den Gutmütigsten mal Schluss.

Ich würde es am liebsten auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Mir reicht es nämlich mittlerweile, dass er nicht die Wahrheit sagt wegen dem Umgang.

Ein Beispiel: Jetzt am 03.02. hat er den Umgangstermin selber abgesagt (ich durfte unserem Kind wieder sagen, dass Papa nicht kommt - diese enttäuschten Augen sind immer der Horror für mich!!!). Am 04.02. habe ich ihm per SMS mitgeteilt, dass unser Kind plötzlich hohes Fieber hat, Halsschmerzen, Erbrechen - Schnelltest lt. Ärztin: Scharlach! Habe ihm angeboten einen Krankenbesuch zu machen - NICHTS kam. Habe deswegen den Termin am 05.02. beim JA abgesagt. Seine Reaktion darauf: Zum Anwalt gegangen und behauptet, ICH würde ihm keinen regelmäßigen Umgang gewähren. Sein Verhalten ist doch diesbezüglich irrational. Oder?

Sorry, bin wieder ins Schwafeln gekommen. Habe nur leider niemanden, der mir objektiv und ohne Voreingenommenheit darauf antworten könnte.

@Mami1409

Das er keinen Krankenbesuch machen wollte zeigt mal wieder ganz deutlich das es ihm nicht ums Kind geht bzw. das er nur Vater sein möchte wenn Alles in Ordnung ist...Kind geschniegelt und gestriegelt, gesund usw. Er hat sich nicht mal selbst vom Zustand des Kindes überzeugt und unterstellt dir noch dazu eine Umgangsverweigerung...dann auch noch zu einem Anwalt zu rennen ist mehr als Kleinkindverhalten und irrsinnig! Ich denke auch es ist das Beste für dich wenn du ihn klagen lässt, dann bist du dieses Hin und Her los und musst dir keine Vorwürfe mehr machen lassen.

ich finde es sehr gut, das kv nun langsam aus der suppe kommt. was du ihm angeboten hast in der vergangenheit ist schon eine frechheit. wie kann ein kind eine soziale bindung ausbauen bei 6 stunden im monat. so ein quatsch. sein umgangsumfang sind

  • 2-4 nachmittage die woche mit 1-2 übernachtungen,
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen sommerferien

die bindung zwischen vater und kind wird sich bilden und du bist kein experte dies zu fördern oder beurteilen zu können. das kind weiß das es einen vater hat und wer das ist, somit existiert eine bindung. was du tun sollst? entwirf eine umgangsvereinbarung nach umfang siehe oben und schicke dies dem kv zu. bitte um kenntnisnahme und nenne den tag ab dem umgang beginnt. gehst du auf nichts ein, wird er klagen und den umgang den er wünscht erhalten. du wirst unter umständen mit androhungen von ordnungsstrafen überhäuft (geldstrafe, haft, androhung sorgerechtsentzug) etc und darfst die kosten tragen des verfahrens. also gewähre umgang.

bei sogerecht verhält es sich genauso. er hat anspruch auf sorgerecht, weil es vor einigen tagen so gesetzlich entschieden wurde. du kannst es ihm freiwillig beim jugendamt erklären. tust du es nicht, muss er klagen und wird es bekommen, da du keinen einzigen grund dagegen nennst: weder das er das kind misshandelt, missbraucht oder verwahrlost hätte. dein einwand der schweren kommunikation solltest du am besten schlucken, da man dir das nicht mehr abnehmen wird. der vater hat kommunikation zu dir gesucht beim jugendamt und du hast es unter fadenscheinigen begründungen abgelehnt. was hast du getan um neue termine mit ihm zu vereinbaren beim jugendamt.

ich finde es sehr gut vom vater das er dich auffordert eine vernünftige umgangsregelung mit ihm zu finden und auch das sorgerecht zu erklären. die gesamte geschichte muss raus aus deiner umgebung und raus aus deiner wohnung. er muss sich mit dem kind allein treffen und du musst ausblenden aus den vater-kind-beziehungsgeflecht. das tut dir gut, weil du dich nicht mehr mit ihm befassen musst und tut dem kind gut, weil es sich frei und ungezwungen mit dem vater beschäftigen kann. also fang an und regel die sachen, lass es nicht auf gerichtstermine ankommen. die werden dich sehr viel geld kosten und richter sind bösartig bei sachen die nur von der mutter problematisch geschoben werden.

ach beim jugendamt war es keine fadenscheinige ausrede. unser kind hatte scharlach!!!!!!!! deshalb musste ich den termin absagen und ICH habe einen neuen termin vereinbart!!!!! das hat dem KV nicht gepasst und ist umgehend zu einer anwältin gegangen und hat dem jugendamt mitgeteilt, dass dieser termin nicht mehr nötig wäre, da er nun eine anwältin beauftragt hat.

irgendwie versucht man mich hier ständig misszuverstehen. ich will weder umgang verhindern, noch bin ich die letzte die bei allem quer schlägt. ich habe mich kurz nach unserer trennung bereits um umgang bemüht. 2 jahre lang war alles vergebens. von seiner seite kamen keine vorschläge.

und nun kommt er mit solchen harten dingern, nur weil unser kind ausgerechnet da scharlach bekommt. er hätte diese eine woche auch noch verkraftet, wenn er vorher sich auch nicht bemüht hat.

@Mami1409

ja hast ja recht. ich würde eine umgangsvereinbarung erarbeiten. lass ihm die zukommen. erarbeite mit hinein das eine langsame wöchentliche annäherung erfolgt und dies innerhalb von 2-4 wochen ausgeweitet wird bis zur ersten übernachtung. im endeffekt musst du abwarten was dabei herauskommt. entweder geht er darauf ein und zieht klage zurück oder er klagt, dann hast du güteversuche vorzuweisen und kannst sagen, dass du natürlich REGELMÄßIGEN umgang möchtest und dem nie im wege standest. vereinbare mit ihm dann vor gericht was sinnvolles. dann liegt es an ihm die vereinbarung einzuhalten oder diese nicht zu befolgen. halte dich streng an die termine bis er gezeigt hat das er regelmäßigkeiten einhalten kann.

Also ich kenne das von der anderen Seite aus.

Eine positive Bindung an das Kind kann schwer erfolgen, wenn ihr euch jedes mal, wenn er da ist miteinander streitet. Insofern ist es vielleicht sogar besser, wenn das Kind alle 14 Tage zwei Tage mit dem Vater alleine verbringen kann. Da sieht er, dass der Papa nicht immer nur schimpft.

Wenn ich wüsste, dass jeder Besuch bei meinem Kind mit einem Streit mit seiner Mutter endet und die Mutter mir verweigert das Kind übers Wochenende zu mir zu nehmen, dann würde ich auch versuchen das anwaltlich durchzusetzen.

Es ist aber schwer zu beurteilen, da ich dazu die Version dieser Geschichte von deinem Ex hören müsste.

Ich möchte den Umgang doch gar nicht stören. Der KV fing immer mit dem Streit an. Deshalb war dann immer meine Antwort: Du bist wegen unserem Kind hier und nicht wegen unseren Differenzen.

Diese 14 Tage-Regelung finde ich persönlich super. Dagegen habe ich auch nichts einzuwenden. Doch wer in den letzten 2 Jahren sich nur 7x blicken lässt und sonst nicht auf meine Anrufe reagiert, kann ich es auch nicht ändern.

Nach unserer Trennung war ich sogar so vernünftig, dass ich eine Anwältin für Familienrecht damit beauftragte zwischen uns zu vermitteln, damit der Umgang stattfindet. Da wir gar kein vernünftiges Wort mehr miteinander wechseln konnten. Alle Angebote wurden IGNORIERT. Hat sich nie dazu geäußert!!!

Nach dem Rat meiner Anwältin sollte ich abwarten und auf Interesse des KVs hoffen.

Nun finde ich aber, dass es doch erst sinnvoll ist, dass der KV sich mit unserem Kind trifft, stundenweise etwas unternehmen, dann ganzen Tag zu sich holt, danach alle 14 Tage samstags und sonntags jeweils den ganzen Tag und dann das mit der Übernachtung zum Schluss einfach mit einfügt wird. Und wenn die erste Übernachtung klasse funktioniert hat, dann kann man beim nächsten Mal sofort Freitag bis Sonntag machen.

Ist dieser Vorschlag denn wirklich so schlimm????????

@Mami1409

ja er ist sinnfrei. biete eine vernünftige regelung an, die mehrere nachmittage die woche, jedes zweite wochenende, feiertags- und ferienregelung enthält. du kannst ja ein langsames ranführen von 2-3 treffen pro woche über einen zeitraum von zwei wochen mit einbauen und dann ist gut. erstell doch mal einen plan in form eines kalenders. gib ihm den vollen umgangsumfang der ca. möglich ist. arbeite dort alle termine ein als "papawe" und lass ihn das zukommen. wenn er dann immer noch irgendwas vor gericht klären will, wird der richter ihn fragen ob er einen zu laufen hat. er fordert, du bietest an. dann ein gespräch im jugendamt zur mediation und dann gucken ob er überhaupt die termine einhält. wenn er einmal auf die regelung eingegangen ist, dann halte dich strikt an die termine. nix mehr links und rechts daneben. ein kind braucht sicherheit in form von feststehenden terminen und ritualen. keinen elternteil der als hampelmann agiert. kommt er dann wieder monatelang nicht zu den terminen, dann geht die umgangsvereinbarung wieder bei 0 los. immer das gespräch suchen. erscheint er nicht hat er pech gehabt.

@analad

deinen vorherigen kommentar fand ich nicht sehr hilfreich. diesen kommentar finde ich durchaus praktischer und hilfreicher. ich würde ja dem KV mehr umgang für die bindung geben, da er aber nur aus beruflichen sowie persönlichen gründen nur alle 14 tage wochenende kann, macht es nicht einfacher eine bindung aufzubauen. ich möchte ja, dass es nun wirklich "bald" zu einer ordentlichen und vernünftigen einigung kommt. auch begrüsse ich ja ein komplettes wochenende beim papa. bis jetzt war ich immer bezugsperson für unser kind, doch liebt er auch seinen papa trotz sporadischen kontakt. das ist doch schon mal ein anfang und eine basis zum aufbauen. ebenfalls möchte ICH nicht, dass er in unseren privaten streit mit hineingerät. das habe ich NIE gewollt.

weiterhin habe ich auch nicht angezweifelt, dass ich das gemeinsame sorgerecht schlecht heiße. natürlich kann ich es verstehen, dass der KV mitentscheiden möchte, wenn es demnächst um arztbehandlungen oder die schulwahl und dergleichen geht. es gibt hierzu jedoch eine vorgeschichte, die aber nicht in den umgang gehört, so dass ein vollständiges gemeinsames sorgerecht nicht ratsam ist. meine schilderungen diesbezüglich nimmt meine anwältin ernst. mehr möchte ich dazu nicht sagen (gehört eben nicht zum umgang).

leider ist jedoch noch anzumerken, dass er derzeit seine miete nicht zahlt (wie vor unserer beziehung) und ihm die zwangsräumung droht. er keinen strom hat, weil er auch hier die rechnungen nicht beglichen hat. nun kommt noch ein wasserschaden in seiner wohnung hinzu und warmwasser sowie heizung fallen auch ständig aus. diese informationen beruht nicht auf vermutungen sondern sind tatsachen. (wir haben noch gemeinsame bekannte, die mich davon unabhängig in kenntnis gesetzt haben.) der KV selber hat mir davon auch erzählt an weihnachten als ich ihn darauf angesprochen habe (dabei ist er bereits in der privatinsolvenz seit knapp 2,5 jahren!). ich frage mich da ernsthaft, ob er da für sein kind sorgen kann, wenn er für sich allein nicht einmal zurechtkommt.

ich zweifel nicht seine fürsorgliche vaterrolle an sich an, das kann ich nicht, denn er hat es bis jetzt nicht versucht. da gebe ich ihm definitiv eine chance. aber in der versorgung an sich in der wohnung bin ich skeptisch. es machen sich diesbezüglich ängste und zweifel bei mir bemerkbar, aber welche mutter hat die nicht. das muss man eben versuchen auszublenden. ein vater zu sein muss er eben lernen wie ich gelernt habe mutter zu sein. fehler passieren und man lernt daraus. hoffe ich zumindest. :o)

für unser gemeinsames kind wünsche ich mir, dass der KV nun endlich wirklich regelmäßig kontakt hält und nicht nur an feiertagen weiß, dass er ein kind hat. ich hoffe nur, dass wir nun endlich mal eine regelung hinbekommen. am liebsten wäre mir ja übers gericht, da es dann noch bindender für den KV ist als eine normale schriftliche vereinbarung. habe angst, dass er wieder den kontakt abbricht und ich muss meinem traurigen sohn erklären, warum papa schon wieder nicht kommt. aber außerhalb des gerichts könnten wir schneller eine einigung erzielen denke ich. das wäre auch besser für unser kind.

Das Jugendamt wird dich in einem Gespräch um Stellungnahme bitten. Dann wird evtl. ein klärendes Gespräch mit den Eltern geführt. Der Umgang wird ausgehend vom derzeitigen Umfang erstmal so beibehalten und dann sukzessive erhöht. Zunächst evtl. begleitet, später dann unbegleitet. Alle 14 Tage über das gesamte Wochenende wird also vorerst NICHT drin sein.

Zum Sorgerecht. Der Vater kann es beantragen und er wird es wahrscheinlich auch bekommen. Das ändert jedoch absolut nichts an Art und Dauer des Umgangs, oder an der Festigung der sozialen Bindung. Insofern ist es dafür nicht relevant.

Bitte animiere euer Kind nicht dazu, den Papa zu umarmen oder mit ihm zu spielen. Ich würde an deiner Stelle sogar den Raum verlassen. Euer Kind soll lernen, dass Papa eben Papa ist und dass er nicht so ist wie Mama. Unter Beobachtung wird das Kind auf keinen Fall frei agieren.

Von Retourkutschen, Anwälten und Emotionen solltet ihr Abstand nehmen. Das kostet nur viel Zeit, Ärger und Geld.

Danke für den Rat, dass ich unser Kind nicht mehr animieren soll, sich mal mit seinem Vater zu beschäftigen und ich immer damit das Eis zu brechen versuche.

Die Umarmung war bei der Verabschiedung.

Da ich unserem Kind gesagt habe, dass sie spielen gehen mögen, hat der KV sich auch mal vom Stuhl bewegt und sind ins Kinderzimmer gegangen und haben ohne meine Person Zeit miteinander verbracht.

Also nicht dem Kind vermitteln, dass Papa jetzt für ihn da ist??? Fraglich.

@Mami1409

Der Vater soll sich mit dem Kind beschäftigen - nicht umgekehrt. Vielleicht solltest du eher den Vater animieren...nicht das Kind. Du könntest dem Papa zeigen, was der Kleine gerne spielt, oder was er gar nicht mag. Du musst dem Kind auch nicht "vermitteln" dass der Papa jetzt für ihn da ist. Kinder in diesem Alter haben kein ernstzunehmendes Zeitgefühl und leben ohnehin im Jetzt und Hier.

@tipps4scheidung

Soviel ich weiß, muss das Betreungselternteil positiv auf das Umgangselterteil einwirken. Zählt da sowas nicht auch dazu.

Nein, bei dieser Art von "Bindung" sind Übernachtungen nicht sinnvoll.

Geh zum Jugendamt, lass Dich beraten, wie man diese Besuche am besten starten könnte. Ggf. brauchst halt auch einen Anwalt.