Um 6 uhr morgens raus gehen?

8 Antworten

Es gibt keine Ausgangsperren in Deutschland, auch nicht für Kinder und Jugendliche. Du musst allerdings schon damit rechnen dass sich die Polizei für Dich interessieren könnte, das kommt auch auf Dein Alter an.

Lediglich Deine Eltern können Dir verbieten Dich in der Nacht draussen aufzuhalten.

mit 17 Jahren fahren Jugendliche zum Ausbildungsplatz oder ähnlichem. Wenn dieser weiter weg ist müssen sie vor 6 raus. Da gibt es kein Problem. Ich sehe da Troll

@newcomer

Sorry, aber von 17 Jahren steht in der Frage nix.

Wie alt bist du denn?

Du verstößt gegen kein Gesetz, aber die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr die Möglichkeit, sich um dich zu kümmern.

17

@Twdtwd

Dann ist es der Polizei egal.

Du darfst wann immer du willst draußen rumlaufen. Es gibt kein Gesetz das dies verbietet. Die Eltern können auch kein Gesetz machen und es gibt keine Erlaubnisformulare für sowas.

Die Eltern haben nur die Pflicht für dich zu sorgen und auf dich aufzupassen. Man kann aber in einem gewissen Alter davon ausgehen, das man weiß wie man sich zu verhalten hat. Also den Eltern Bescheid sagen das man nicht da ist reicht vollkommen.

Die Polizei könnte dich durchaus fragen was wie wo... aber die hätte in dem Fall keinen Grund für irgendwas.

Was ist denn an 6 Uhr morgens so ungewöhnlich ? Da sind viele schon unterwegs die zur Arbeit, Ausbildung oder sonstwo hin müssen. .. das wird die Polizei nicht komisch finden wenn du da unterwegs bist ..... man darf übrigens zu jeder Zeit draußen rum laufen, da gibt es keine Einschränkungen

Wenn Du minderjährig bist benötigst Du egal zu welcher Uhrzeit die Erlaubnis deiner Eltern, ansonsten gibt es zum draußen sein keine gesetzlichen Regelungen.

Naja: Erlaubnis ist ein bißchen hoch gegriffen. Die Eltern sollten über den Aufenthalt informiert sein trifft es etwas besser.

@Still

Nein die Eltern müssen es erlauben, je näher an der Volljährigkeit umso weiter rückt diese Erlaubnis zum Wohle des Kindes aber in die Ferne.

@Antitroll1234

Angenommen ich will als 17-jähriger in die Schule und die Eltern wollen das willkürlich unterbinden. Die Polizei würde mich aus der Wohnung holen!

@Still

Da Schulpflicht besteht würden die Eltern eine OWi begehen wenn sie das Kind hindern die Schule zu besuchen.

Dies ändert aber nicht an dem Aufenthaltbestimmungsrecht der Eltern, zudem in erster Linie das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen soll. Wenn die Eltern es dem Kind nicht erlauben um 23 Uhr rauszugehen, dann nützt es dem Kind nichts nur die Eltern zu informieren -wie Du in deinem Kommentar schreibst-

@Antitroll1234

Es nützt dahingehend, dass die Polizei keine Vermißtenmeldung aufnehmen muß, da der Aufenthalt bekannt ist ; - )

Genau, es geht um das Kindeswohl und da steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hinten an.

@Still
Es nützt dahingehend, dass die Polizei keine Vermißtenmeldung aufnehmen muß, da der Aufenthalt bekannt ist ; - )

Was ändert dies nun daran, dass die Eltern es erlauben müssen ?