Uhaft schlimmer als Strafhaft-WIESO

9 Antworten

Nicht mal in der Akte des Staatsanwaltes stehen irgendwelche Beweise drinnen.<

Woher weißt Du das denn so genau? Der Richter der ihn in Untersuchungshaft genommen hat, ist da sicher zu einem anderen Ergebnis gekommen. Natürlich kann es möglich sein das Unschuldige in Untersuchungshaft kommen, das ist allerdings absolute Seltenheiten.

Dann recherchiere bitte mal fälle ; ulvi k , horst arnold, wörz und viele mehr. Es sind leute die jahrelang inhaftiert wurden ohne jegliche schuld!

Und was die akte betrifft das hat der anwalt mir so gesagt! Es stehen nur ausagen gegen ausagen drinnen. Unglaublich das man wegen ausagen eingesperrt wird! Als ob die staatsanwälte zu blöd sind um zu denken dass es leute gibt die lügen?!?!

@lostsoul1

Du solltest richtig lesen und auch noch verstehen. Ich habe geschrieben das es sich bei unschuldig inhaftierten um absolute Seltenheiten handelt, ausgeschlo9ssen habe ich das nicht. In Deutschland befinden sich derzeit ca. 80 000 Personen in Haft, wie hoch ist denn der Anteil der von Dir aufgeführten Personen daran? Selbst wenn es, wie Du schreibst, viele mehr sein sollten.

Unglaublich das man wegen ausagen eingesperrt wird!<

Zeugenaussagen sind Beweismittel, was sonst. Es ist doch klar das der Anwalt Optimismus in seiner Wertung der Aussagen verbreitet, das ist letztlich sein Job. Dummerweise scheint es ihm bisher nicht gelungen zu sein den Richter von seiner Sichtweise zu überzeugen. Ob diese Leute letztlich lügen wird sich noch herausstellen, wenn es denn so sein sollte wird es für sie auch entsprechende Folgen haben.

Wahrscheinlich ist das so weil die Ermittlungen noch am laufen sind.

Das ist das gleiche. Nur , dass U - Haft wegen Flucht od. Verdunkelungsgefahr angeordnet wird, Strafhaft zum Absitzen der Strafe dient.

Die Regelungen der Untersuchungshaft verfolgen die Sicherstellung des Verfahrens. Haftgründe sind "Verdunklungsgefahr", "Wiederholungsgefahr" und "Fluchtgefahr".

Der Zweck der Strafhaft ist die Resozialisierung. Das ist der höchste Auftrag. Resozialisierung kann jedoch nicht bei unschuldigen erfolgen. Zur Resozialisierung gehört auch das Tragen von Privatkleidung oder das Vermitteln von sinnvollen Freizeitmaßnahmen. Auch Behandlungsgruppen stehen nur Strafgefangenen zur Verfügung.

Wenn man die beiden Zwecke betrachtet, ist es klar, dass die U-Haft anders ist. Ob sie härter ist, wird von der persönlichen Empfindung abhängen.

LG derChristian

Also soll ein verurteilter kindermòrder resozalisiert werden? Bei solchen leuten gibt es doch keine hoffnung mehr!!

@lostsoul1

Ja, auch bei Kindermördern oder Vergewaltiern muss resozialisiert werden. Das klingt immer etwas merkwürdig, aber wenn man drüber nachdenkt ergibt es Sinn!

Unser Rechtssystem sieht, außer für Mord keine lebenslangen Strafen vor. Der durchschnittliche zu lebenslänglicher Strafe verurteilte (LLer) sitzt etwas über 20 Jahre im Knast. Sicherungsverwahrung (SV) lassen wir mal außen vor. Das bedeutet, dass Straftäter früher oder Später wieder entlassen werden. Sicher kann nicht bei jedem die Therapie so abgeschlossen werden, dass er nie wieder straffällig wird. Aber wenn es nur bei einem von 10 gefruchtet hat, bedeutet es 1 Opfer weniger. Damit hat sich der Aufwand schon wieder gelohnt, denke ich!

Die Chance, dass die Therapie erfolgreich ist, ist höher, wenn man überhaupt Therapiert. Wenn ich den Gefangenen Jahrelang wegsperre und dann ohne bearbeitetes Problem wieder entlasse, ist die Chance eines Rückfalls doch deutlich höher, oder?

Du meinst resozalisierung kann nicht bei unschuldigen folgen, aber bestrafung schon?

@lostsoul1

Nein, auch das nicht. Zweck der Untersuchungshaft ist nicht die Bestrafung. Dass der Entzug der Freiheit immer als Bestrafung empfunden wird, ist klar, aber eher sekundäre Nebenfolge und nicht Primärziel.

Es gibt hohe rechtsstaatliche Hürden zur Verhängung von Untersuchungshaft und wenn hier bestraft wird, dann sollte der Häftling sich beschweren. Diese Möglichkeit bieten die Gesetze.

Die sperren ihn ja ein, damit er bis zum Prozess nicht untertauchen kann. Außerdem entfällt bis dahin die Wiederholungsgefahr. Das machen sie auch, wenn er keinen festen Wohnsitz in der Gegend hat oder als besonders gefährlich eingestuft wird. Vielleicht spielt auch die Art dessen, was ihm vorgeworfen wird, eine Rolle.