UGV Inkasso Kontopfändung

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Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilt mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte. Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen. Für Rückfragen steht Renate Lau-Gaiser vom Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. - VSE - zur Verfügung (gaiser@schuldnerhilfe.de

http://www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/ugvindex.htm

@rainerendres@ Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug.

Die Beiden Firmen Gehören zusammen. Es ist Jeweils ein und derselbe Geschäftsführer.

Siehe Hier:

FKH GbR

geschäftsführender Gesellschafter: Werner Jentzer (Verantwortlich im Sinne von TDG, MDStV)

Sitz der Gesellschaft

Großniedesheimer Straße 21

67259 Heuchelheim

Tel. 0 62 38 / 92 00 53 Fax 0 62 38 / 92 00 55

Und Hier:

UGV-Inkasso GmbH Modenbachstr. 1 67376 Harthausen

Tel.: 06344-947 700 Fax: 06344-947 444

eMail: info@ugv-inkasso.de

Geschäftsführer: Werner Jentzer Registergericht: Ludwigshafen HRB 2654 Ust. IdNr.: DE 143868239

Willkommen im Club. Hatte auch die Forderung bezahlt: JETZT ERHALTE ICH EINE MAHNUNG VON Rae WeHNERT; UNTER GLEICHER ADRESSE WIE ugv. Jetzt sendet mir UGV eine anchricht , ich hätte noch Geld zu zahlen. Aber anhand der kontoauszüge weiß ich ja das ich schon bezahlt habe. Forderung kommt wohl von FKH Gbr. wie ich hier lese betrifft das viele.Ich habe auch die Polizei kontaktiertt. Mir wurde gesagt, das sowohl gegen UGV als auch RAe Whenert ermittelt wird, näherers dürfen die aber nicht sagen.

Die sind keine Betrüger sondern die nutzen - wie die meisten Inkassobüros - einfach die Unkenntnis des Schuldners aus und Du bist denen leider auf den Leim gegangen.

Bei der Ratenabzahlung über ein Inkassounternehmen zahlt man nicht nur den zu schuldenden Betrag, sondern auch noch Zinsen und Zinseszinsen und das ist meist das Doppelte, wenn nicht sogar der 3-fache Betrag von dem, was ausstand. Das heißt z.B. wenn Du monatlich 20 Euro abzahlst fließt die 3. Rate erst in die Abzahlung und die anderen 40 Euro verdient das Inkassounternehmen.

an inkassounternehmen soll man am besten nichts zahlen. die leben nur von naiven menschen...

@kikkerl

Oder man zahlt seine Rechnungen ... zu glauben das jede Firma einfach stillhält ist genauso naiv ...

Haste schon was neues an Informationen??? Mein Mann zahlt auch raten ab jeden Monat 20.- aber wir haben keine Unterlagen dadrüber wie lange wir das zahlen müssen und in welcher Höhr der Betrag ist....vielleicht sollte man eine Sammelklage machen ;)

Ja habe etwas neues.Lasse dir von der UGV eine Forderungsaufstellung zuschicken und du wirst merken wie du beschissen wirst.Gehe damit zu einem Anwalt.Am allerwichtigsten ist du machst dem Anwalt klar das du die Schuldannerkentnis aus Angst unterschrieben hast.Vorallem stelle die Zahlungen ein,dann bekommt die Bank zwar ein vorläufiges Zahlungsverbot was 1Monat läuft.Falls du Sozialgelder bekommst die bekommst trotzdem ausgezahlt.Gehe aber vorher noch zum Amtsgericht und lass dir einen Pfändungsschutz bescheinigen,den bekommst je nach Familiensituation,also die Höhe des nicht zu pfändenden Einkommens.Sollte danach die UGV eine dauerpfändung deines Kontos durch Gerichtsbeschluß beantragen gehe zum Anwalt und er soll eine "Vollstreckungsgegenklage"machen.Dann zieht die UGV die Forderung zurück und du hast Ruhe vor denen.So ist es bei mior gelaufen.Hoffe ich konnte dir helfen.

@user761

Wir beziehen zur zeit eh Sozialgelder..sprich da können die eh nix pfänden aber ich werd mir das mal trotzdem besorgen und dann da gegen an gehen...hast mir echt super geholfen danke schön. ;)