UG (haftungsbeschränkt) insolvent / Pleite gegangen und Anzeigen wegen Betrug?

2 Antworten

Ich kenne das von einer Firma wo ich vorher gearbeitet hatte. Diese hatte bei uns auch bestellt obwohl klar war das sie uns eigentlich nicht mehr bezahlen können. Diese Firma ging Pleite und in die Insolvenz und uns enstand ein schaden in höhe einer 6 stelligen summe. Die ganze Abwicklung hat sich 4 Jahre hingezogen bis sich da was getan hat. Solche Dinge sind nicht innerhalb von einem Jahr mal getan.

Das schlimme ist, alles ist aufgelöst, meine Firma und die mir das Genick gebrochen haben. Auch die Strafanzeigen, die ich gestellt habe.

Nur die gegen mich werden weiter geführt. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, irgendjemand zu schaden. Dennoch mach es mich fertig, das ich als böser Mensch hingestellt werde. Ich habe mich ehrenamtlich ein ganzes Leben für die Menschen ehrenamtlich als Rettungsassistent engagiert, natürlich hilft es mir nicht und Rechtfertig es nichts.

Es tut mir ja auch leid, andere um ihr Geld gebracht zu haben, nur ich habe mich dadurch ja nicht bereichert :-( ich habe den Eindruck, nur weil ich der letzte in der "Kette" war, der mit dem Endverbraucher zu tun hatte, muss ich alleine den Kopf hinhalten. Klar auf meiner Sicht ist das nicht Fair, aber recht hat leider auch nichts mit Fairness zu tun.

Vielleicht ist das Problem nur existent weil ich kein AirBerlin Manager war, die Straffrei herausgehen *gg*

@Maribo0689

Bis das geklärt ist ob es eine "Verschleppung" war wird das auch ein wenig dauern. Zwar keine 4 Jahre bis sie das geprüft haben aber wie lange die Staatsanwaltschaft dafür braucht, das hängt von denen ab. Die meisten Anträge werden abgelehnt und das entscheidende sind die zahlen und ab wann man beschlossen hat den Betrieb einzustellen.

Sei froh, dass es solange dauert, denn damit ist die Chance groß, dass es sich totläuft und nichts passiert.

Es ist nämlich ein Trugschluss, dass das eigene Betrugsverfahren eingestellt werden müsste, wenn man selbst betrogen wurde.

Das wäre nur ein Grund zur Strafminderung, aber die Juristen prüfen die einzelnen Taten einfach nach Gesetzeslage ab und subsumieren es entsprechend.

Wenn also Jemand bei Dir bestellt hat und Du hast die Lieferung zugesagt, interessiert keinen, dass Du die Ware nicht bekommen konntest, dies aber bei Angebot/Auftrag mit Deinem Kunden nicht wusstest.

Also Geduld.

Das ein Betrug, einen Betrug an einem anderen nicht rechtfertigt, ist natürlich klar.

Es steht ja nicht mal fest, das es wirklich ein Betrug ist oder nur "Wirtschaftliches Pech"

Nach meiner Kenntnis, setzt ein Betrug ein absichtliches Handeln voraus. Das gab es nun mal nicht.

Ich beiße mir selbst im Arsch, da ich damals eine Firma gegründet habe, aber wer kann schon hellsehen ;-)