UG (haftungsbeschränkt) als Nebengewerbe, Hinzuverdienstgrenze und Krankenversicherung?

1 Antwort

Wenn der Arbeitsvertrag deines Arbeitgeber es zulässt, gibt es keine Obergrenze.

Als UG bist Du in einer Komfortablen position, da diese Selbst eine Körperschaft ist. So lange du dich nicht selbst anstellst, braucht du auch keine Krankenversicherung. Allerdings ist der BG Beitrag auszurichten!

Im allgemeinen hast Du eine Menge Kosten durch eine UG. Wenn Du so wie ich ein Büroadresse (bei mir 90 € pro Monat) hast und ein Steuerbüro (sehr zu empfehlen) bist du ungefähr bei 350,- € pro Monat kosten.

Wenn ich mich nicht anstelle,was bin ich denn dann? Alleiniger Gesellschafter und die UG ohne Geschäftsführer?
Als Adresse könnte ich nicht die meines Arbeitgebers angeben? Spricht da was gegen? Die einzigen laufenden Kosten die ich derzeit sehe sind: Versicherung, Bankkonto, Steuerberater (noch keinen gefunden, kann Kosten daher nicht abschätzen).

@Kraftmaschine

Wenn Du die UG gründest musst du einen Geschäftsführer angeben.

Nein, wenn der Arbeitgeber es nicht extra zulässt, darf man seine UG nicht auf die Firmenadresse des Arbeitgebers melden.

Körperschaftssteuer und BG Beitrag fehlt noch. Die sind schwerwiegende Posten!

@Oldtimertreffen

Da es im Handwerk angesiedelt sein wird muss ich bestimmt auch IHK Beiträge entrichten,oder?